Decisions

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The full German texts of the Federal Constitutional Court's decisions that have been issued since 1 January 1998 are published here. The texts are the official ones; they are identical with the printed versions that the Court mails on request. Here you can find information about the linking of decisions.

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2007 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2006 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2005 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2004 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2003 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2002 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2001 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2000 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1999 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1998 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
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of 01/27/2006
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich abgefasst.
of 01/26/2006
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
see also german press release of 01/27/2006
of 01/26/2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, denn die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
of 01/24/2006
Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz betreffen die Mitteilung einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat, die aus dem Strafregister wegen Fristablaufs schon getilgt war.
of 01/23/2006
of 01/23/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG im Falle eines ausgewiesenen, mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes.
of 01/20/2006
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie unzulässig ist. Sie wurde nicht innerhalb der am 27. Dezember 2005 abgelaufenen Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG eingelegt.
of 01/19/2006
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
of 01/19/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe.
of 01/19/2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht der Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers; denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
of 01/19/2006
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Begründungserfordernis der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, denn die allein gerügte Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantierten wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutzes ist nicht substantiiert dargelegt.
of 01/18/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Fragen, ob Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG oder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein Verbot übermäßiger Besteuerung begründen und ob für die Einkommen- und Gewerbesteuer der so genannte Halbteilungsgrundsatz, den der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121 <138> - Vermögensteuer -) formuliert hat, eine Belastungsobergrenze setzt.
see also german press release of 03/16/2006
of 01/18/2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der das Oberlandesgericht namentlich eine amtsgerichtliche Umgangsregelung zu seinen Lasten eingeschränkt hat.
of 01/18/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rüge der Verletzung der Berufsausübungsfreiheit durch die Zurückweisung eines Beratungshilfeantrags.
of 01/18/2006
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
of 01/18/2006
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>; 96, 245 <250>).
of 01/17/2006
Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50). Dies ist vorliegend der Fall.
of 01/17/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer rechtsfehlerhaft bei ihm eingelegten Rechtsmittelschrift.
of 01/17/2006
Die Verfassungsbeschwerden betreffen zum einen die Frage, ob der Bundesverordnungsgeber in einer Rechtsverordnung die Einwohner verschiedener Länder bei der Gewährung landwirtschaftlicher Ausgleichszahlungen unterschiedlich behandeln darf, und zum anderen die Frage, wie der Einzelne Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung erlangen kann.
see also german press release of 06/ 2/2006
of 01/12/2006
Die Richtervorlage betrifft die Frage, ob Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (im Folgenden: EGBGB) mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist, soweit die Regelung Gebäudeeigentümer betrifft, die nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines ihnen verliehenen unentgeltlichen Nutzungsrechts ein volkseigenes Grundstück bebaut haben, das heute der öffentlichen Hand gehört.
of 01/12/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Abzug von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 und 2000.
of 01/10/2006
Der Antrag ist darauf gerichtet, § 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland in Verbindung mit den diesen betreffenden Zustimmungsgesetzen der Länder sowie der in einigen Ländern erlassenen Ausführungsgesetze bis zur Entscheidung über die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde außer Vollzug zu setzen.
of 01/09/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
see also german press release of 01/24/2006
of 01/09/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rentenrechtliche Bewertung von Ersatzzeiten wegen Ableistung eines militärischen Dienstes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI).
of 01/09/2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche Entscheidungen.
of 01/05/2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>); sie ist unbegründet.
of 01/02/2006
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die zivilrechtliche Nachhaftung eines Verlegers nach Veräußerung seines Verlages.