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The full German texts of the Federal Constitutional Court's decisions
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of 06/30/2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versorgung der Beschwerdeführerin mit einem für dieses Krankheitsbild nicht zugelassenem Arzneimittel (sog. off-label-use).
of 06/30/2008
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist mangels einer den Anforderungen der §§ 92, 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG genügenden Begründung unzulässig.
of 06/27/2008
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung.
of 06/27/2008
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für sein Kind auf die Kindesmutter.
of 06/26/2008
1. a) Das Landgericht verurteilte den Beschwerdeführer zu 1) wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, den Beschwerdeführer zu 2) wegen Beihilfe hierzu in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
of 06/26/2008
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verwertung von tagebuchartigen Aufzeichnungen in einem Strafverfahren.
of 06/18/2008
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Berechnung des Ruhegehaltssatzes teilzeitbeschäftigter Beamter nach der Übergangsvorschrift des § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
see also
german press release of 07/11/2008
of 06/18/2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung einer Berufung durch einen auf § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gestützten Beschluss und die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 3 ZPO.
of 06/13/2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass seit dem 1. Januar 2004 für eine bestimmte Gruppe freiwillig Versicherter eine Beitragsbegünstigung bei der Erhebung von Beiträgen auf Versorgungsbezüge weggefallen ist.
of 06/13/2008
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Prozessrecht. Der Beschwerdeführer sieht sich durch ein Urteil, mit dem das Bundessozialgericht das vorangehende Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen hat, in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie in Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.
of 06/11/2008
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
see also
german press release of 06/20/2008
of 06/09/2008
Die Voraussetzungen, unter denen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 90 Abs. 2 BVerfGG unzulässig, weil der Beschwerdeführer es versäumt hat, gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit § 33a StPO zuvor eine Anhörungsrüge zu erheben.
of 06/02/2008
Der Beschwerdeführer wendet sich in der Hauptsache gegen die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 406e StPO in einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren.
of 06/02/2008
Die Verfassungsbeschwerden haben Gerichtsentscheidungen zu einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff. BauGB zum Gegenstand.