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The full German texts of the Federal Constitutional Court's decisions
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of 02/26/2010
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.
of 02/25/2010
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Abweisung einer arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzklage und betrifft unter anderem die Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 Abs. 3 EG.
of 02/25/2010
1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Schreiben vom 18. November 2005 beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005. Zur Begründung machte sie geltend, die Wahlrechtsgrundsätze seien durch § 6 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Satz 2 BWahlG verletzt, soweit hierdurch der Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts ermöglicht werde.
of 02/25/2010
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
of 02/24/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung alter Wasserrechte nachdem Sächsischen Wassergesetz.
of 02/23/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Gerichtsentscheidungen, die die im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld festgesetzte Entschädigung bei der Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand haben.
see also
german press release of 03/11/2010
of 02/18/2010
Die Beschwerdeführerin begehrt mit ihrem Eilantrag, die Bundesrepublik Deutschland zu verpflichten, gegen eine Versuchsreihe der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung einzuschreiten. Ihre Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage nach einer staatlichen Verantwortung, öffentlich diskutierte Warnungen vor Großschadensereignissen empirisch zu widerlegen.
see also
german press release of 03/ 9/2010
of 02/18/2010
1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 <42>; 111, 147 <152 f.>; stRspr).
of 02/18/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Alleinstehende im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Oktober 2005 gemäß § 20 Abs. 2 1. Halbsatz Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954).
of 02/18/2010
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung, mit der dem Beschwerdeführer untersagt wurde, wörtlich aus anwaltlichen Schreiben zu zitieren.
see also
german press release of 04/ 7/2010
of 02/17/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Heranziehung eines bei seinen Eltern mit Hauptwohnsitz wohnenden Studenten zur Zweitwohnungsteuer für eine am Studienort angemietete Wohnung.
see also
german press release of 03/23/2010
of 02/17/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zweitwohnungsteuerpflicht eines Beamten mit Residenzpflicht in der Landeshauptstadt München.
see also
german press release of 03/23/2010
of 02/15/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung von Zwangsverwaltern.
of 02/15/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung fiktiver Einkünfte in einem Kindesunterhaltsverfahren.
of 02/09/2010
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen konkreten Normenkontrollverfahren betreffen die Frage, ob die Höhe der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 nach § 20 Abs. 1 bis 3 und nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der Fassung des Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
see also
english press release of 02/ 9/2010 ,
german press release of 02/ 9/2010
of 02/09/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, inwieweit bei einem beschränkt einkommensteuerpflichtigen EU-Ausländer, der mit Einkünften gemäß § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl I S. 1898, berichtigt BGBl I 1991 S. 808, BStBl I S. 453, berichtigt BStBl I 1991 S. 396 - im Folgenden: EStG 1990) im Veranlagungszeitraum 1996 dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2049, BStBl I S. 1523 - im Folgenden: EStG 1996) mit seinen Bruttoeinnahmen unterliegt, Ausgaben, welche unmittelbar mit der betreffenden wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt worden sind, im Rahmen des Abzugsverfahrens (§ 50a Abs. 1 EStG) zu berücksichtigen sind.
of 02/09/2010
The proceedings on the concrete review of the constitutionality of a statute, which have been consolidated for joint adjudication, relate to the question of whether the amount of the standard benefit paid to secure the livelihood of adults and children until completing the age of 14 in the period from 1 January 2005 to 30 June 2005 according to § 20.1 to § 20.3 and according to § 28.1 sentence 3 no. 1 of the Second Book of the Code of Social Law in the version of Article 1 of the Fourth Act for Modern Services on the Labour Market of 24 December 2003 (Federal Law Gazette I p. 2954) is compatible with the Basic Law.
of 02/08/2010
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt (BVerfGE 90, 22 <25 f.>; 96, 245 <248>).
of 02/04/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein auf Wiederaufnahme von Ermittlungen gerichtetes Klageerzwingungsverfahren.
see also
german press release of 02/23/2010
of 02/04/2010
Die beantragte einstweilige Anordnung ist nicht zu erlassen, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht erfüllt sind.
of 02/04/2010
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine Übergangsregelung im Schornsteinfegerrecht.
of 02/04/2010
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Befristung ihrer Bestellungen zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern durch § 48 Satz 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG).
of 02/04/2010
Die Verfassungsbeschwerden betreffen strafrechtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB durch das Anschlagen eines Plakates mit der Aufschrift „Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“.
see also
german press release of 03/ 5/2010
of 02/01/2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe im Sinne von § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt, denn sie ist unzulässig.