Decisions

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2012 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2011 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2010 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2009 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2008 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2007 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2006 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2005 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2004 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2003 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2002 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2001 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2000 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1999 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1998 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
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of 03/31/2010
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde des durch eine Ergänzungspflegerin vertretenen minderjährigen Beschwerdeführers ist die gerichtliche Entscheidung, dass seine Pflegeeltern ihn an seine leiblichen Eltern herauszugeben haben.
of 03/29/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
see also german press release of 04/15/2010
of 03/29/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berechnung der in Form von Startgutschriften ermittelten Rentenanwartschaften der sogenannten rentenfernen Versicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
see also german press release of 04/15/2010
of 03/26/2010
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
of 03/25/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen wegen Kaufpreiszahlung geführten Zivilprozess.
of 03/25/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Fall der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO), die von Verfassungs wegen keinen Bestand haben kann, weil sie die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verletzt. Materiellrechtlich lag dem Ausgangsverfahren die Frage zu Grunde, welche Auswirkungen der Widerruf des Beitritts eines Kommanditisten zu einer - zwischenzeitlich insolventen - Gesellschaft nach dem Haustürwiderrufsgesetz auf den von der Insolvenzverwalterin geltend gemachten Anspruch auf Erbringung einer rückständigen Einlage hat.
of 03/25/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewerbesteuerpflicht einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Insolvenzverwaltungen durchführt.
of 03/24/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 1. Halbsatz Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in der Fassung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954).
see also german press release of 04/ 1/2010
of 03/24/2010
Gegen die Beschwerdeführerin und andere Betroffene waren oder sind beim Oberlandesgericht Düsseldorf Kartellbußgeldverfahren wegen unerlaubter Absprachen über die Festsetzung von Prämienzahlungen und Bedingungsangleichungen im Bereich der industriellen Sachversicherung anhängig.
see also german press release of 04/ 9/2010
of 03/24/2010
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind Fragen der Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren.
of 03/24/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.
of 03/24/2010
of 03/23/2010
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung des Beschwerdeführers an die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum Zwecke der Strafverfolgung.
of 03/15/2010
Die Beschwerdeführerin, die ein medizinisches Versorgungszentrum betreibt, wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung ihrer Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
of 03/15/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die in § 4 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelte Verpflichtung, im Schaufenster ausgestellte Waren mit einer Preisauszeichnung zu versehen.
of 03/15/2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der vom Beschwerdeführer als verletzt gerügten Rechte angezeigt. Für eine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers ist nichts ersichtlich.
of 03/12/2010
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt. Die Verfassungsbeschwerden haben keine Aussicht auf Erfolg, weil sie mangels Beschwerdebefugnis unzulässig sind (§ 90 Abs. 1 BVerfGG). Die Beschwerdeführer haben nicht hinreichend deutlich gemacht, durch die angegriffenen Normen selbst und gegenwärtig in einer Weise betroffen zu sein, die eine Verletzung ihrer Grundrechte möglich erscheinen lässt.
of 03/11/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen einen im Scheidungsverbund gestellten Antrag auf Zahlung nachehelichen Altersunterhalts.
of 03/11/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
see also german press release of 04/ 8/2010
of 03/11/2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, denn sie ist unzulässig. Sie ist nicht im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend begründet.
of 03/11/2010
1. Der Beschwerdeführer streitet mit seinem früheren Arbeitgeber über die Höhe seiner Vergütung. Am 12. Dezember 2007 wies das Arbeitsgericht im Verfahren 8 Ca 7395/03 einen allgemeinen Feststellungsantrag und einen unbezifferten Zahlungsantrag des Beschwerdeführers als unzulässig sowie die auf den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember 1994 bezogene Stufenklage als unbegründet ab. Im Verfahren 8 Ca 16686/07 wies es durch Teilurteil den Auskunftsantrag als unbegründet ab, den der Beschwerdeführer auf der ersten Stufe der auf den Zeitraum bis 31. Dezember 1994 bezogenen Stufenklage gestellt hatte. Die Urteile wurden am 27. Dezember 2007 zugestellt.
of 03/11/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Kindesunterhaltsklage.
of 03/10/2010
1. Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 <119>). Gemäß dieser Sicherungsfunktion ist im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens kein Raum für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn davon auszugehen ist, dass die erhobene oder noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gemäß den § 93a, § 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen wird. Eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist daher ausgeschlossen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 <42>; 111, 147 <152 f.>; stRspr).
of 03/10/2010
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
of 03/10/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welcher Rechtsweg für eine gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (künftig: Entschädigungseinrichtung) gerichtete Untätigkeitsklage eröffnet ist.
of 03/10/2010
Das konkrete Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass für die Bestimmung der Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Recht ein fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zugrunde zu legen ist, wenn der Anspruchsberechtigte innerhalb von zwei Jahren vor Entstehung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ein Kind unter drei Jahren betreut hat und keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, vor der Geburt des Kindes jedoch ein gegenüber dem fiktiven Arbeitsentgelt höheres Bruttoarbeitsentgelt bezogen hat.
of 03/10/2010
Die Antragstellerin begehrt im Wege einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater ihrer zwei Töchter einstweilen auszusetzen und das vorläufige Verbleiben der Kinder bei ihr anzuordnen. Darüber hinaus beantragt sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten.
of 03/10/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss eines anwaltlichen Beistands von der Zeugenvernehmung.
of 03/09/2010
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung einer Strafunterbrechung gemäß § 455 Abs. 4 StPO.
of 03/09/2010
Der Verfassungsbeschwerde liegt die zivilgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers zur Unterlassung einer im Internet veröffentlichten Meldung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zugrunde.
of 03/05/2010
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von den Beschwerdeführern als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt.
of 03/03/2010
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a Abs. 1 ZPO.
of 03/02/2010
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (im Folgenden: TKG) und der Strafprozessordnung (im Folgenden: StPO), die eine vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten seitens der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste für sechs Monate sowie die Verwendung dieser Daten regeln.
see also german press release of 03/ 2/2010 , english press release of 03/ 2/2010
of 03/01/2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Rechte angezeigt; denn die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
of 03/01/2010
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss sog. nachgeheirateter Witwen von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung.
of 03/01/2010
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da Annahmegründe (§ 93a Abs. 2 BVerfGG) nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht binnen der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingelegt worden ist.