Decisions

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2013 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2012 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2011 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2010 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2009 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2008 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2007 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2006 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2005 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2004 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2003 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2002 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2001 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
2000 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1999 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
1998 Jan. Feb. Mar. Apr. May June July Aug. Sep. Oct. Nov. Dec.
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of 07/31/2013
1. Der Antragsteller möchte mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass das Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren über eine von ihm erhobene Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen der Bundesrepublik Deutschland, der er den Streit verkündet hat, weitere 29, in der Zeit vom 18. März bis 12. Juli 2013 erstellte Schriftsätze (sowie die Anlagen K 1930 bis K 2116) übermittelt.
of 07/30/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren auf dem Gebiet des Schulrechts.
of 07/24/2013
Die Verfassungsbeschwerden betreffen eine strafgerichtliche Verurteilung der Beschwerdeführer wegen übler Nachrede.
see also german press release of 08/ 9/2013
of 07/24/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
1. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag.
see also german press release of 07/24/2013
of 07/23/2013
Der Antragsteller ist der Auffassung, dass Frauen- und Geschlechterquoten sowie anders geartete Formen von Quotenregelungen bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für Wahlen auf Bundes- und Landesebene gegen Art. 3, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßen und den Anforderungen der §§ 26 und 28 Bundeswahlgesetz (BWG) nicht genügen. Er beantragt, dies im Wege einer vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde durch Erlass einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts festzustellen. Die begehrte einstweilige Anordnung hat ferner ein Einschreiten der von ihm als Antragsgegner bezeichneten Landeswahlleiter, Landeswahlausschüsse, Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse gegen die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und CDU mit dem aus dem Rubrum ersichtlichen Inhalt zum Ziel.
of 07/18/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Beschluss, mit dem das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen hat.
of 07/18/2013
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Ablehnung einer Berichtigung des Passivrubrums nach § 319 ZPO in einem selbständigen Beweisverfahren.
of 07/17/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Datenschutz im privaten Versicherungsrecht. Sie wendet sich gegen versicherungsvertragliche Obliegenheiten bei der Feststellung des Versicherungsfalls.
see also german press release of 08/13/2013
of 07/16/2013
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde beanstanden die Beschwerdeführer insbesondere, dass das Oberverwaltungsgericht ihren Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil über ihre Klage gegen einen deichrechtlichen Planfeststellungsbeschluss abgelehnt hat.
see also german press release of 08/ 7/2013
of 07/11/2013
Der Beschwerdeführer wendet sich unmittelbar gegen seine gerichtlich angeordnete Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz. Mittelbar sind die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorschriften des Therapieunterbringungsgesetzes selbst gerichtet.
see also german press release of 08/ 8/2013
of 07/10/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grenzen der Zulässigkeit einer mit Entkleidung verbundenen Durchsuchung eines Strafgefangenen nach § 64 Abs. 3 des baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuches III (JVollzGB III).
of 07/09/2013
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Gültigkeit der Europawahl 2009. Er beanstandet den Verzicht auf das Begründungserfordernis für die Teilnahme an der Briefwahl und rügt die aus seiner Sicht mangelnde Fälschungssicherheit und das erhöhte Risiko der ungewollten Abgabe ungültiger Stimmen bei der Briefwahl.
see also german press release of 07/26/2013
of 07/09/2013
1. Die Beschwerdeführerin wurde durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. April 2012 zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet. Dieser Verpflichtung kam sie hinsichtlich der Größe der Gegendarstellung nicht nach, so dass der Gegner des Ausgangsverfahrens die Zwangsvollstreckung betreibt. Die Kammer hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf einen ersten Zwangsgeldbeschluss in dem Verfahren 1 BvR 2102/12 bereits abgelehnt. Die hiesige Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen zweiten Zwangsgeldbeschluss.
of 07/05/2013
Der Antrag, die Geltung der § 5 Abs. 1 Nr. 5, § 5 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, §§ 6, 7, 11 und 12 Abs. 1 Nr. 8, 9 und 12 bis 16 HessSpielhG bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen, ist unzulässig.
of 07/05/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Zivilrechtsstreit aus dem Nachbarschaftsrecht.
of 07/05/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Fortdauer der Unterbringung eines im Zeitpunkt der Anlasstat jugendlichen Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus bei geringen Behandlungsaussichten (§ 63, § 67d Abs. 2 StGB).
of 07/05/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus.
of 07/05/2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, § 67d Abs. 2 StGB).
of 07/03/2013
Gründe für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde im Sinne von § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung von in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechten des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).
of 07/03/2013
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz durch das Landesarbeitsgericht in einem Verfahren, in dem sie den Betriebsarzt ihres früheren Arbeitgebers mit der Begründung, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erlitten zu haben, auf Schadensersatz verklagt hat. Mit Schreiben vom 26. März 2012 hat die Beschwerdeführerin den Vizepräsidenten Kirchhof sowie die Richter Eichberger und Masing wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Sie begründet dies damit, dass die Richter katholischer Konfession seien. Sie seien daher nicht in der Lage, in einem Verfahren, das sich gegen den katholischen Betriebsarzt ihres früheren Arbeitgebers, eines als katholischer Tendenzbetrieb geführten Krankenhauses, richte, unparteiisch und vorurteilslos zu urteilen. Außerdem hätten die Richter ihre Befangenheit gegenüber der Beschwerdeführerin bereits im Verfahren über eine andere von ihr eingereichte Verfassungsbeschwerde dokumentiert. In jenem Verfahren habe sie die Richter aus anderen Gründen abgelehnt. Die Richter hätten ihr Ablehnungsgesuch unter Verstoß gegen das Willkürverbot als rechtsmissbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig abgelehnt.
of 07/02/2013
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die im Anschluss an eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung erfolgte Anordnung der Entnahme von Körperzellen und der molekulargenetischen Untersuchung derselben zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren.
of 07/02/2013
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die dem Beschwerdeführer eine Äußerung untersagen. Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seiner Meinungsfreiheit, seiner Berufsfreiheit und seines Rechts auf rechtliches Gehör.
see also german press release of 08/ 9/2013