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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei Beschlüsse der Großen Strafkammer 6 des Landgerichts Hamburg vom 24. Februar 2012 und vom 9. März 2012, durch die der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung von Fernsehaufnahmen anlässlich eines Strafverfahrens an den Verhandlungstagen außerhalb der Sitzungen, im Sitzungssaal und im Eingangsbereich, um die Prozessbeteiligten abzulichten, abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführerin rügt die Verletzung ihres Grundrechts auf Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsschutzgewähr gemäß Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beziehungsweise des allgemeinen Justizgewähranspruchs gemäß Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
vom 27.03.2012
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entscheidungen der Strafvollstreckungsbehörde sowie der Strafvollstreckungsgerichte, die Dauer des Vollzugs einer Maßregel der Besserung und Sicherung nicht auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen anzurechnen. Mittelbar richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 67 Abs. 4 StGB, auf dem die angefochtenen Entscheidungen beruhen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.04.2012
vom 23.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft verschiedene Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.04.2012
vom 21.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft unerlaubtes Filesharing im Internet im Zusammenhang mit der Rüge einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.04.2012
vom 21.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Bayerische Versammlungsgesetz. Sie wendet sich sowohl gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421; im Folgenden: BayVersG a.F.), das sie - mit Ausnahme der Art. 15 Abs. 2 Nr. 1a und 2, Abs. 3 BayVersG a.F. - insgesamt angreift, als auch gegen einzelne Vorschriften dieses Gesetzes in der Fassung, die diese durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. April 2010 (GVBl S. 190; im Folgenden: BayVersG) erhalten haben.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.05.2012
vom 14.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen strafgerichtliche Entscheidungen. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass wegen einer Sicherheitsverfügung des Gerichtspräsidenten die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht gewährleistet gewesen sei.
siehe auch
Pressemitteilung vom 25.04.2012
vom 05.03.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Art und Weise der Prüfung des Zustandekommens einer Verfahrensabsprache in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung durch das Rechtsmittelgericht, wenn der Angeklagte unter Berufung auf eine solche Absprache die Unwirksamkeit eines von ihm erklärten Rechtsmittelverzichts geltend macht.
siehe auch
Pressemitteilung vom 20.03.2012
vom 28.02.2012
Der Organstreit betrifft die Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.02.2012 ,
press release of 28.02.2012
vom 14.02.2012
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die im Jahr 2002 eingeführte sogenannte „W-Besoldung“ der Professoren, hier bezogen auf einen Universitätsprofessor der Besoldungsgruppe W 2 in Hessen in den Jahren 2005 bis 2010, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 14.02.2012 ,
press release of 14.02.2012
vom 10.02.2012
1. Der Beschwerdeführer beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend, dass der Maßregelvollzugseinrichtung, in der er untergebracht ist, eine Zwangsmedikation des Beschwerdeführers untersagt werde.
vom 08.02.2012
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen zivilgerichtliche Verfahren wegen der Ablehnung der Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) vom 18. Juni 1980 (BGBl I S. 689) für einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.02.2012
vom 07.02.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren wegen der Ablehnung der Gewährung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG) im Zusammenhang mit der Feststellung eines Rechts auf Arbeitslosengeld II.
vom 07.02.2012
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Gewährung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungsgeldgesetz - BayLErzGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 1995 (GVBl S. 818) die Gewährung von Landeserziehungsgeld auf Deutsche und andere Personen beschränkt, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.03.2012