Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 15.03.1999
Die Beschwerdeführerin ist srilankische Staatsbürgerin tamilischer Volkszugehörigkeit. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem ihre Klage auf Anerkennung als Asylberechtigte und Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie hilfsweise auf Feststellung von in ihrer Person gegebenen Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG abgewiesen wurde, und weiter gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, mit dem ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt worden ist. Sie rügt u.a. die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG und beantragt auch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
vom 15.03.1999
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung.
vom 15.03.1999
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung.
siehe auch Pressemitteilung vom 23.03.1999
vom 15.03.1999
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts stößt nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken.
vom 15.03.1999
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen kirchliche Entscheidungen, welche das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers als Pfarrer bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg betreffen.