Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 30.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Tötung eines DDR-Grenzsoldaten im Jahre 1962 bei der Flucht über die innerdeutsche Grenze.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.01.2001
vom 29.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung der Tarife im Binnenschiffsverkehr.
vom 29.11.2000
Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die in § 295 Abs. 1 SGB V enthaltene Verpflichtung von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung, Diagnosen ihrer Patienten auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und in den Abrechnungsunterlagen mitzuteilen.
vom 29.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung der Tarifbindung im Güterverkehr und den damit verbundenen Fortfall der Tätigkeit einer Frachtenprüfstelle.
vom 27.11.2000
Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen ist unbegründet.
vom 25.11.2000
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft eine Auflage, bei einem Aufzug in Berlin die Äußerung der Parole "Hier marschiert der nationale Widerstand" zu unterlassen.
vom 24.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erstattung von Reisekosten des gerichtlich bestellten Strafverteidigers.
siehe auch Pressemitteilung vom 21.12.2000
vom 24.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
vom 22.11.2000
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Regelungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von Enteignungsunrecht.
siehe auch Pressemitteilung vom 22.11.2000
vom 22.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Mieterhöhungsverlangen einer Berliner Wohnungsgesellschaft.
vom 16.11.2000
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
vom 15.11.2000
In dem Landesorganstreitverfahren ging es um die Frage, ob Abgeordneten des Thüringer Landtags mit besonderen parlamentarischen Funktionen eine Zulage zur Grundentschädigung gezahlt werden darf. Die Antragsteller sahen hierin eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gleichbehandlung und zugleich eine Missachtung des grundsätzlichen Zulagenverbots im Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.).
vom 15.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, den Finanzämtern im Rahmen der Vollstreckung von Steuerforderungen nach § 93 der Abgabenordnung 1977 Auskunft über die Kontoverbindungen ihrer Kunden erteilen zu müssen.
siehe auch Pressemitteilung vom 15.12.2000
vom 15.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaft für Bananen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beschwerdeführerin, eine Importeurin von Obst, wendet sich gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFHE 178, 15), mit dem mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen mit dem Ziel einer Senkung des maßgeblichen Zollsatzes für eine bestimmte Menge einzuführender Drittlandsbananen aus Ecuador mit der Begründung abgelehnt wurden, einem solchen Rechtsschutzbegehren könne selbst in einem Hauptsacheverfahren nicht entsprochen werden; der Bundesfinanzhof verwies die Beschwerdeführerin auf die Möglichkeit, Drittlandsbananen zum vorgesehenen Zollsatz einzuführen und mit Blick auf die dann zu erlassenden Abgabenbescheide Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
vom 14.11.2000
Die Vorlage betrifft die Frage, ob die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 bewirkte Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in der Arbeiterrentenversicherung verfassungsgemäß sind, soweit sie Strafgefangene betrifft.
vom 14.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde wird mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>). Sie ist teils unzulässig, teils unbegründet.
vom 13.11.2000
Im Hinblick auf die vorab dem vorlegenden Gericht gegebenen Hinweise zur Unzulässigkeit der Vorlage kann sich die Begründung zusammenfassend auf einige wenige Bemerkungen beschränken.
vom 12.11.2000
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu und ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
vom 09.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des rechtlichen Gehörs in einer Notarkostensache.
vom 09.11.2000
Der 47-jährige Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger.
vom 09.11.2000
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren auf 500.000 DM (in Worten: fünfhunderttausend Deutsche Mark) und für die erste Wiederholung der einstweiligen Anordnung auf 80.000 DM (in Worten: achtzigtausend Deutsche Mark) festgesetzt (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO).
vom 08.11.2000
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Vollziehung eines Bescheids des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (im Folgenden: Bundesaufsichtsamt) vorläufig auszusetzen, mit dem der Beschwerdeführerin das Betreiben des Einlagengeschäfts nach dem Gesetz über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776; im Folgenden: KWG) untersagt worden ist.
vom 06.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde und der gleichzeitig gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen die Frage, ob von einer Postsperre nach § 99 Abs. 1 der Insolvenzordnung (im Folgenden: InsO) die an den in Untersuchungshaft sitzenden Gemeinschuldner gerichtete Verteidigerpost auszunehmen ist.
vom 04.11.2000
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft eine Auflage, bei einer Versammlung keine Fahnen - außer der Bundesflagge und den Flaggen der deutschen Bundesländer - zu verwenden.
vom 03.11.2000
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90 a StGB. Er rügt eine Verletzung seines Grundrechts auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG.
siehe auch Pressemitteilung vom 23.11.2000