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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 15.11.2000
In dem Landesorganstreitverfahren ging es um die Frage, ob Abgeordneten des Thüringer Landtags mit besonderen parlamentarischen Funktionen eine Zulage zur Grundentschädigung gezahlt werden darf. Die Antragsteller sahen hierin eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gleichbehandlung und zugleich eine Missachtung des grundsätzlichen Zulagenverbots im Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.).
vom 15.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, den Finanzämtern im Rahmen der Vollstreckung von Steuerforderungen nach § 93 der Abgabenordnung 1977 Auskunft über die Kontoverbindungen ihrer Kunden erteilen zu müssen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 15.12.2000
vom 15.11.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaft für Bananen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beschwerdeführerin, eine Importeurin von Obst, wendet sich gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFHE 178, 15), mit dem mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen mit dem Ziel einer Senkung des maßgeblichen Zollsatzes für eine bestimmte Menge einzuführender Drittlandsbananen aus Ecuador mit der Begründung abgelehnt wurden, einem solchen Rechtsschutzbegehren könne selbst in einem Hauptsacheverfahren nicht entsprochen werden; der Bundesfinanzhof verwies die Beschwerdeführerin auf die Möglichkeit, Drittlandsbananen zum vorgesehenen Zollsatz einzuführen und mit Blick auf die dann zu erlassenden Abgabenbescheide Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.