Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 28.12.2000
1. Soweit der Beschwerdeführer die amtsgerichtliche Durchsuchungsanordnung angreift und rügt, sie habe rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt hat (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG). Er hat den zugrundeliegenden Sachverhalt nur unvollständig mitgeteilt und ist nicht darauf eingegangen, dass ihm in dem gegen ihn geführten Strafverfahren bereits vor Erlass des Durchsuchungsbeschlusses die Anklageschrift zugestellt worden war, er also schon im Einzelnen über den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf informiert war, und dass das Amtsgericht zugleich mit der Durchsuchung mit ausführlicherer Begründung auch den dinglichen Arrest in das Vermögen des Beschwerdeführers angeordnet hatte. Dass die Durchsuchungsanordnung auch bei dieser Sachlage rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügte, hat der Beschwerdeführer darzulegen versäumt (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1992 - 2 BvR 1214/92 - JURIS).