Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
März 2000
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
09
 
 
1
2
3
4
5
10
6
7
8
9
10
11
12
11
14
15
16
17
18
19
12
20
21
22
23
24
25
26
13
27
28
29
30
31
 
 

 

vom 13.03.2000
1. Die Beschwerdeführer, 12 Rechtsanwälte, kündigten einer bei ihnen beschäftigten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Diese erhob dagegen Kündigungsschutzklage, welche vor dem Arbeitsgericht erfolgreich war. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer fristgemäß Berufung zum Landesarbeitsgericht ein. Am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist beantragten sie mit einem nach Dienstschluss beim Landesarbeitsgericht eingegangenen Schriftsatz eine Verlängerung dieser Frist um einen Monat. Der Sachbearbeiter in der Kanzlei sei derzeit urlaubsbedingt abwesend. Eine Bearbeitung der Angelegenheit durch einen anderen Kollegen sei aufgrund starker Belastung durch Termine und Fristen nicht möglich.
vom 13.03.2000
1. Die Beschwerdeführerin ist eine kreisfreie Stadt in Bayern. Sie verfügt über ein eigenes Stadtwappen, welches sie auch bei der Erledigung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises verwendet.