Copyright © 2013 BVerfG
Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00
vom 16.03.2000
Die Verfassungsbeschwerden von Berufsbetreuern betreffen die Höhe ihrer Vergütung für die Betreuung mittelloser und vermögender Betroffener auf der Grundlage der Vergütungsregelungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl I S. 1580).
siehe auch
Pressemitteilung vom 31.03.2000
vom 16.03.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rechtsstellung der im Bereich Psychotherapie tätigen Heilpraktiker, die kein Studium der Psychologie an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule abgeschlossen haben. Solche bereits im Berufsfeld tätige Personen werden von den Übergangsregelungen des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) vom 16. Juni 1998 (BGBl I S. 1311) nicht erfasst.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.03.2000
vom 16.03.2000
1. Der Beschwerdeführer hat auch im dritten Versuch die Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Das verwaltungsinterne Kontrollverfahren hat nicht zu einer Änderung der vom Beschwerdeführer angegriffenen Bewertungen geführt. Hieran hat allerdings der Zweitprüfer nicht teilgenommen; das hat sich aber erst im Revisionsverfahren herausgestellt.