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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 31.03.2000
Der beschwerdeführende Elektroeinzelhändler wendet sich gegen die Auferlegung einer Geldbuße wegen unzulässigen selbständigen Betreibens des Elektroinstallateur- sowie des Radio- und Fernsehtechnikerhandwerks.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.05.2000
vom 31.03.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber der Bildberichterstattung der Presse. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Urteile, die sie zur Unterlassung der Veröffentlichung von Fotos des Klägers des Ausgangsverfahrens verpflichtet haben, auf denen er zusammen mit seiner Mutter, Prinzessin Caroline von Monaco, abgebildet war.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.05.2000
vom 31.03.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Bildberichterstattung der Presse. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein Urteil, das sie zur Unterlassung der Veröffentlichung eines Fotos verpflichtet, das von der Klägerin des Ausgangsverfahrens auf einem Kostümfest anlässlich der Verhüllung des Reichstagsgebäudes aufgenommen worden war.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.05.2000
vom 31.03.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber der Wortberichterstattung der Presse. Kläger des Ausgangsverfahrens ist ein minderjähriger Sohn der Prinzessin Caroline von Monaco.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.05.2000
vom 31.03.2000
Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.