Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 12.04.2000
Der Beschwerdeführer, ein 1962 geborener und seit 1978 in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger, ist seit 1983 mit einer seit Ende 1999 eingebürgerten, vormals türkischen Staatsangehörigen verheiratet; 1984 wurde die gemeinsame Tochter, eine türkische Staatsangehörige, geboren. Der Beschwerdeführer ist unter Anordnung des Sofortvollzuges aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen worden. Anlass war seine im Februar 1999 erfolgte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Amphetaminen) in sieben Fällen. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die ausländerrechtliche Verfügung, den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem sein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt worden ist, sowie gegen den den Beschwerdezulassungsantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Er rügt die Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG.