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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 13.04.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Bildberichterstattung der Presse. Die Beschwerdeführerin wendet sich dagegen, dass ihr Begehren auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Reihe von Fotos, die sie in einer öffentlichen Badeanstalt bei einem Sturz zeigen, gerichtlich erfolglos war.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.05.2000
vom 13.04.2000
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Wortberichterstattung der Presse. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Verurteilungen zur Unterlassung von Äußerungen über eine bevorstehende Vermählung der Kläger der beiden Ausgangsverfahren.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.05.2000
vom 13.04.2000
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Bildberichterstattung der Presse.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.05.2000
vom 13.04.2000
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, durch die die Beschwerdeführerin zur Unterlassung von Äußerungen verurteilt worden ist, die sie als Interviewpartnerin im Zusammenhang mit einer Fernsehreportage über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) getätigt hatte.