Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 30.06.2000
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung von Kleidergeld.
vom 29.06.2000
Das Verfahren betrifft einen isolierten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
vom 29.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Verbot der Vervielfältigung und Verbreitung der Buchausgabe eines Theaterstücks des im Dezember 1995 verstorbenen Dramatikers und Dichters Heiner Müller, solange darin Passagen aus Werken von Bertolt Brecht enthalten sind.
siehe auch Pressemitteilung vom 25.07.2000
vom 28.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der betrieblichen Altersversorgung eines ehemaligen Mitarbeiters einer Bundestagsfraktion nach einer Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.
siehe auch Pressemitteilung vom 8.08.2000
vom 28.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die in einem Prozessvergleich einen Teil der Kosten übernommen hat, im Kostenfestsetzungsverfahren für die von der Gegenpartei verauslagten Gerichtskosten in Anspruch genommen werden kann.
vom 28.06.2000
Die nach § 11 Abs. 1 RPflG in Verbindung mit § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtspfleger hat zu Recht den Ansatz erhöhter Prozessgebühren der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO abgelehnt und bei der Berechnung einen Gegenstandswert von 100.000 DM zu Grunde gelegt.
vom 23.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung von Parteivorbringen in einem zivilgerichtlichen Berufungsurteil.
vom 23.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, welche Anforderungen an die Darlegung von Gründen zu stellen sind, auf die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Antrag auf Zulassung der Berufung gestützt werden kann.
vom 23.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung von bereits im Bereich der Psychotherapie tätigen Heilpraktikern ohne abgeschlossenes Studium der Psychologie.
vom 21.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO, soweit danach auch in verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren bei der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichgestellt wird (vgl. BVerfGE 60, 253 ff.), in Ansehung der Änderungen durch das am 1. Juli 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl I S. 1126) weiterhin mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 7.07.2000
vom 21.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Erziehungsgeld auf einen Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gegen den Kindesvater nach § 1615 l BGB anzurechnen ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 11.07.2000
vom 21.06.2000
Die mit Beschluss vom 1. Oktober 1998 erlassene und mit Beschlüssen vom 25. Februar 1999, 24. Juni 1999 und 16. November verlängerte einstweilige Anordnung wird erneut verlängert mit der Maßgabe, daß sie bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 30. Dezember 2000, gilt.
vom 16.06.2000
Beide Verfassungsbeschwerden betreffen dasselbe Vereinsverbot. Das beschwerdeführende Kurdistan-Komitee e.V. ist durch Verfügung des Bundesministeriums des Innern verboten und aufgelöst worden. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Der dagegen gerichtete Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung blieb erfolglos. Die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist Gegenstand des ersten Verfassungsbeschwerdeverfahrens (1 BvR 1539/94). Inzwischen ist auch das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden. Gegen die darin ergangene Entscheidung richtet sich die zweite Verfassungsbeschwerde (1 BvR 373/98).
siehe auch Pressemitteilung vom 19.07.2000
vom 14.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine wehrdisziplinargerichtliche Entscheidung, durch die dem Beschwerdeführer, einem früheren Berufssoldaten im Rang eines Hauptfeldwebels, das Ruhegehalt aberkannt wird.
vom 09.06.2000
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt, denn die Verfassungsbeschwerde hat insgesamt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
vom 08.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zuerkennung von Familienasyl nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§§ 26, 26a AsylVfG).
vom 08.06.2000
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung und Beurteilung des Charakters von drohender Misshandlung und Folter im Polizeigewahrsam des Heimatlandes als "politische Verfolgung".
vom 07.06.2000
Die Richtervorlagen betreffen die Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Verfahrenspflegern nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
vom 07.06.2000
Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der gemeinsamen Marktorganisation der Europäischen Gemeinschaft für Bananen in der Bundesrepublik Deutschland.
siehe auch Pressemitteilung vom 1.08.2000
vom 07.06.2000
Die Verfassungsbeschwerden zweier Rechtsanwälte betreffen die Höhe der Vergütung für die Führung von Verfahrenspflegschaften nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
siehe auch Pressemitteilung vom 29.06.2000
vom 07.06.2000
The judicial referral concerns the question whether the application of the common organisation of the market in bananas of the European Community in the Federal Republic of Germany is constitutional.
vom 05.06.2000
Der seit 1988 in Deutschland lebende Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen seine Verurteilung wegen Zuwiderhandelns gegen ein vollziehbares vereinsrechtliches Betätigungsverbot gemäß §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zu einer Bewährungsstrafe. Nach den im Landgerichtsurteil getroffen Feststellungen unterstützte der Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. August 1996 bis 18. Januar 1997 als so genannter Stadt(teil)verantwortlicher die durch bestandskräftige Verfügung des Bundesministers des Innern vom 22. November 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und ihre Teilorganisation ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) durch seine Mitwirkung bei Spendensammlungen sowie durch den Verkauf von Propagandamaterial und Zeitschriften an Landsleute.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.06.2000