Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 03.07.2000
Der Bund-Länder-Streit betrifft die Weigerung des Landes Schleswig-Holstein, entsprechend einer Weisung des Bundes nach Art. 85 Abs. 3 GG ein Teilstück der Bundesstraße B 75 in eine Straßenklasse nach Landesrecht abzustufen.
siehe auch Pressemitteilung vom 3.07.2000
vom 03.07.2000
Das Verfahren betrifft die Zulässigkeit einer Volksinitiative nach der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
siehe auch Pressemitteilung vom 27.10.2000
vom 03.07.2000
1. Zwischen der Beschwerdeführerin, einer Arbeitgeberin der Metallbranche, und dem Kläger des Ausgangsverfahrens bestand langjährig ein Arbeitsverhältnis. In diesem Arbeitsverhältnis galt aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit kraft Verbandszugehörigkeit der Manteltarifvertrag Metall Nordrhein-Westfalen von 1988 (künftig: MTV 1988), der bei Arbeitnehmern, die ein bestimmtes Lebensalter und eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit erreicht haben, die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausschließt. Diese Voraussetzungen trafen auf den schwerbehinderten Kläger unstreitig zu. Zum Ablauf des Jahres 1995 trat die Beschwerdeführerin aus dem Arbeitgeberverband aus. Im Jahr 1996 wurde ein neuer Manteltarifvertrag vereinbart, der auch wieder die genannte Kündigungsschutzbestimmung vorsieht. 1998 erkrankte der Kläger langandauernd, was die Beschwerdeführerin zu einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasste. Daraufhin erhob der Kläger Kündigungsschutzklage.