Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 18.01.2001
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und des Bundesgerichtshofs sowie mittelbar gegen § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG.
vom 18.01.2001
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer Presseveröffentlichung im Zusammenhang mit der - später wirksam angefochtenen - Wahl des Klägers zum hauptamtlichen Verbandsvorsteher eines Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes. In einem Vorprozess war rechtskräftig festgestellt worden, dass die Beschwerdeführerin verpflichtet ist, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm durch einzelne in dem Artikel enthaltene Behauptungen bereits entstanden war und künftig noch entstehen wird. In dem der Verfassungsbeschwerde zu Grunde liegenden Rechtsstreit nahm der Kläger die Beschwerdeführerin erfolgreich auf den ihm durch den Nichterhalt der Stelle entstandenen sowie noch entstehenden Verdienstausfallschaden in Anspruch.
vom 18.01.2001
Der vorliegende Beschluss betrifft die Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier an der Entscheidung über die Annahme von Verfassungsbeschwerden zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Altersversorgungssystemen der Deutschen Demokratischen Republik in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschlands. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen die so genannte Systementscheidung mit Liquidierung der Zusatzversorgung sowie die Berücksichtigung der Arbeitsentgelte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gewandt. Zudem war geltend gemacht worden, es verstoße gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes, wenn nicht die Entscheidung des Versorgungsträgers, sondern erst die des Rentenversicherungsträgers angegriffen werden könne. Die Aussetzung der Verfahren nach § 114 Abs. 2 SGG analog hatten die Beschwerdeführer als verfassungswidrig angesehen.