Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 09.01.2001
Die Richtervorlagen betreffen die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Betroffenen von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage von der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.01.2001
vom 09.01.2001
Die Beschwerdeführerin strebt aufgrund einer Teilzeitqualifizierung in einer Allgemeinarztpraxis in Hamburg die Anerkennung als Praktische Ärztin an. Ihre Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht verfassungsrechtlich verpflichtet war, dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorzulegen, wie das Vollzeiterfordernis für bestimmte Qualifizierungsabschnitte nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (Richtlinie 86/457/EWG, ABl Nr. L 267 vom 19. September 1986, S. 26) unter Berücksichtigung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen vom 9. Februar 1976 (Richtlinie 76/207/EWG, ABl Nr. L 39 vom 14. Februar 1976, S. 40) zu verstehen ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.02.2001
vom 09.01.2001
1. Der Beschwerdeführer verlangte im Ausgangsverfahren die Rückübertragung von Vermögenswerten, die ihm 1945 in der sowjetischen Besatzungszone im Zuge der Bodenreform entschädigungslos entzogen wurden. Das zuständige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hat den Rückübertragungsantrag des Beschwerdeführers abgelehnt, das Verwaltungsgericht die daraufhin erhobene Verpflichtungsklage abgewiesen. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers ist erfolglos geblieben.