Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
Juli 2001
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
26
 
 
 
 
 
 
1
27
2
3
4
5
6
7
8
28
9
10
11
12
13
14
15
29
17
18
19
20
21
22
30
23
24
25
26
27
28
29
31
30
31
 
 
 
 
 

 

vom 16.07.2001
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den die Beschlagnahme von Unterlagen bestätigenden Beschluss des Amtsgerichts vom 30. März 2001 ist unzulässig. Eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsacheentscheidung grundsätzlich nicht vorwegnehmen. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 <162 f.>; 67, 149 <151>). Dies hat die Beschwerdeführerin jedoch nicht substantiiert im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG vorgetragen. Sie hat weder dargelegt, welche ihr einzelkaufmännisches Unternehmen betreffenden Unterlagen beschlagnahmt wurden, noch warum deren Verfügbarkeit zur Abwendung eines "mehrwöchigen Totalausfalls der Geschäftstätigkeit" erforderlich sein soll. Hierzu hätte es angesichts des Umstandes, dass nach dem vorgelegten Sicherstellungsverzeichnis lediglich sieben verschlossene Briefumschläge sichergestellt wurden, von denen nur ein Teil die Firma der Beschwerdeführerin betraf, näherer Ausführungen bedurft. Schließlich ist auch nicht ersichtlich, warum fachgerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erreichen gewesen sein soll.