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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 18.07.2001
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen das In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften zum 1. August 2001.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.07.2001
vom 18.07.2001
1. Die Stadt Krefeld (künftig: Beschwerdeführerin) wendet sich mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufteilung ihres Stadtgebiets auf zwei Bundestagswahlkreise durch das angegriffene Wahlkreisneueinteilungsgesetz.
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.07.2001
vom 18.07.2001
Die Beschwerdeführer, wahlberechtigte Bürger der Stadt Krefeld, wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Aufteilung des Stadtgebiets von Krefeld auf zwei Bundestagswahlkreise durch das angegriffene Wahlkreisneueinteilungsgesetz.
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.07.2001
vom 18.07.2001
1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der um einen Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzten Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (künftig: StGH) und mittelbar dagegen, dass in der Landesverfassung von Baden-Württemberg (künftig: LV BW) eine Landesverfassungsbeschwerde nicht vorgesehen ist.
vom 18.07.2001
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Gewährung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Einführung von Erkenntnismitteln in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen einen Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.