Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 10.08.2001
Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) liegen nicht vor. Die gebotene Beurteilung und Abwägung der Folgen, die im Falle des Erfolgs oder Misserfolgs des Antrags einträten, führt im vorliegenden Verfahren zu einem Überwiegen derjenigen Gründe, die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen.
vom 10.08.2001
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die von Verfassungs wegen zu beachtenden Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das auf Feststellung der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Art. 116 GG gerichtet ist.
siehe auch Pressemitteilung vom 24.08.2001
vom 10.08.2001
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
vom 10.08.2001
Die Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit gegen sein Asylbegehren ablehnende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen betrifft im Wesentlichen Fragen nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zurückweisung von Beweisanträgen.
vom 10.08.2001
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 10.08.2001
Der Beschwerdeführer lebt und arbeitet seit 1955 in der Republik Südafrika. Um berufliche Nachteile zu vermeiden, bemühte er sich Ende der Siebziger Jahre um den Erwerb der südafrikanischen Staatsangehörigkeit, beantragte aber zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.