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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 24.10.2002
Der Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung richtet sich gegen das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 17. November 2000 (BGBl I S. 1513 ff.). Die Antragstellerin hält Artikel 1 dieses Gesetzes, das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege, wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für mit Art. 70 GG, hilfsweise mit Art. 72 Abs. 2 GG, unvereinbar.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.10.2002
vom 24.10.2002
1. Der Beschwerdeführer verbüßt eine langjährige Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Justizvollzugsanstalt ordnete schon vor längerer Zeit im Hinblick darauf, dass der Gefangene besonders gefährlich sei - unter anderem habe er erklärt, einen Juristen töten zu wollen, und angekündigt, gegebenenfalls durch Geiselnahme aus der Haft auszubrechen, - den Einsatz einer Trennscheibe (auch) bei Verteidigerbesuchen an. Im März 2002 beantragte der Beschwerdeführer erfolglos die Aufhebung dieser Anordnung für Besuche von Rechtsanwalt S. aus H. Den auf Außervollzugsetzung dieser Maßnahme gerichteten Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Landgericht ab. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde.