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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 18.12.2002
Die Antragstellerinnen wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 20. Juni 2002 - Zuwanderungsgesetz - (BGBl I S. 1946).
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.12.2002
vom 18.12.2002
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen das schleswig-holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe (Grundwasserabgabengesetz - GruWAG -) vom 14. Februar 1994 (GVBl S. 141). Sie betrifft die Frage, ob die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe durch das Land mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 21.01.2003
vom 18.12.2002
Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob § 1304 BGB mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist.
vom 18.12.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung von Art. 220 Abs. 3 Satz 1 und 2 EGBGB auf familienrechtliche Rechtsverhältnisse, in denen die Ehe nach dem 31. März 1953 und vor dem 9. April 1983 geschlossen wurde und die Ehescheidung nach dem 8. April 1983 erfolgt ist.
vom 18.12.2002
Der Beschwerdeführer ist Orthopäde und betätigt sich hauptsächlich als Gutachter. Er wendet sich gegen eine Verwarnung wegen Verletzung seiner Berufspflichten als Arzt.
vom 18.12.2002
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Zulässigkeit einer Werbung mit Preisvergleichen.
vom 18.12.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, ob selbständig tätige Rechtsanwälte gleichheitswidrig von der einkommensteuerrechtlichen Begünstigung des Sonderausgabenabzuges nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für Altersvorsorgebeiträge zur sogenannten "Riester-Rente" ausgeschlossen sind.
vom 18.12.2002
Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- betrifft u.a. die Frage, wie der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG zu berechnen ist, wenn nach einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen und mit Bezugsrechten für die Gesellschafter lediglich Altaktien veräußert werden. Nach Auffassung des BFH führt die Kapitalerhöhung bei der Altaktie zu einer Substanzabspaltung zugunsten des Bezugsrechts, die es rechtfertigt, einen Teil der ursprünglichen Anschaffungskosten der Altaktie auf das Bezugsrecht zu übertragen. Daraus folgt bei alleiniger Veräußerung von Altaktien eine der Minderung der Anschaffungskosten entsprechende Gewinnerhöhung.
vom 18.12.2002
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Weder kommt der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt. Sie besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25f.>).
vom 18.12.2002
Gegen den Beschwerdeführer wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Am 7. Februar 2000 ordnete das Amtsgericht die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschwerdeführers sowie die Beschlagnahme von Unterlagen an. Der Beschluss wurde am 29. Februar 2000 vollzogen. Nachdem der Beschwerdeführer den Tatvorwurf eingeräumt und den Schaden wieder gutgemacht hatte, wurde am 10. Januar 2002 nach Zahlung einer Geldauflage das Verfahren gemäß § 153a StPO eingestellt. Mit Schreiben vom 24. Januar 2002 legte der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss ein. Das Landgericht verwarf das Rechtsmittel mangels "Beschwer" wegen "prozessualer Überholung" als unzulässig. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde und rügt eine Verletzung von Art. 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG.
vom 18.12.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Durchsuchung und das Verfahren nach § 110 StPO.
vom 18.12.2002
Der Beschwerdeführer begehrt die Zulassung als Anwaltsnotar, die ihm im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens versagt wurde, weil ihm an der vorgesehenen fünfjährigen Zulassung als Rechtsanwalt sechs Tage fehlten.
vom 18.12.2002
With their application for proceedings on the constitutionality of a statute, the applicants object to the Act to Control and Restrict Immigration and to Regulate the Residence and Integration of EU Citizens and Foreigners of 20 June 2002 – Immigration Act – (Federal Law Gazette I p. 1946).