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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 28.03.2002
Anlass der Verfahren ist die Versteigerung von Lizenzen für das Universal Mobile Telecommunication System (UMTS) im Sommer 2000, bei der 99,3682 Milliarden DM erlöst wurden. Diese Einnahmen hat der Bund gegen den Willen der antragstellenden Länder in vollem Umfang vereinnahmt und zur Tilgung eigener Schulden verwandt. Die Bund-Länder-Streitigkeiten und die abstrakten Normenkontrollverfahren haben die Frage der finanzverfassungsrechtlichen Ertragszuständigkeit für die Erlöse, hilfsweise deren finanzausgleichsrechtliche Relevanz zum Gegenstand.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.03.2002
vom 28.03.2002
Berichtigungsbeschluss zum Urteil vom 28.03.2002.
(Die Berichtigung bezieht sich auf Abs. 46 des Urteils)
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.03.2002
vom 28.03.2002
Die Beschwerdeführerin hatte im Verfassungsbeschwerde-Verfahren gerügt, der Bundesgerichtshof habe gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstossen, weil er den vom Oberlandesgericht festgesetzten Streitwert ohne vorherige Anhörung erhöht habe. Im Hinblick auf die sachliche Bescheidung ihrer zeitgleich mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Gegenvorstellung gegen den Streitwertbeschluss des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerdeführerin das Verfassungsbeschwerde-Verfahren für erledigt erklärt; sie beantragt, ihr die notwendigen Auslagen zu erstatten.
vom 28.03.2002
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die am 23. Februar 2002 in Kraft getretene Ausweitung der Aut-idem-Regelung (Abgabe eines wirkstoffgleichen Arzneimittels) im Krankenversicherungsrecht.
vom 28.03.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung eines angestellten Steuerbevollmächtigten zu einer Geldstrafe wegen des Fehlens einer Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer seiner Arbeitslosigkeit.
vom 28.03.2002
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, mit der ein Antrag gemäß § 172 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen wurde.
vom 28.03.2002
Die Beschwerdeführer waren Mitglieder der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und zugleich Mitglieder der als rechtsfähige Vereine konstituierten örtlichen Scientology Kirche Frankfurt und Düsseldorf. Sie wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Rechtsschutz nach dem Ausschluss aus der CDU.
vom 28.03.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für das Veranlagungsjahr 1993.
vom 28.03.2002
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt. Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit gilt ein strenger Maßstab, weil der Richter mit der Aussetzung und Vorlage zunächst eine Entscheidung zur Sache verweigert. Der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch fordert vom Richter, das Verfahren so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (BVerfGE 78, 165 <178>; 86, 71 <76 f.>).