Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
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vom 31.05.2002
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung liegen hier ungeachtet der Erfolgsaussichten in einer etwaigen Hauptsache nicht vor.
vom 29.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung.
vom 28.05.2002
Erneute Wiederholung der einstweiligen Anordnung vom 11. Juli 2001
vom 27.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie - unabhängig vom Fehlen der gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG erforderlichen Vollmacht - keine Aussicht auf Erfolg hat. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
vom 27.05.2002
Die Beschwerdeführer sind Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder der Met@box AG, die sich mit der Entwicklung und Vermarktung sogenannter Set-top-Boxen befasst. Gegen die Beschwerdeführer wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1. den Verdacht des Kursbetrugs (§§ 88 BörsG i.V.m. § 15 WpHG) und des Insiderhandels (§ 14 WpHG), hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 2. den Verdacht eines verbotenen Insidergeschäfts (§ 14 WpHG) und der Untreue zum Gegenstand hat. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Geschäftsunterlagen der Met@box AG sichergestellt, u.a. Geschäftsgeheimnisse enthaltende Verträge, die noch ausgeführt werden, und Unterlagen, die Informationen über die Konstruktion der Set-top-Boxen enthalten sowie Schriftverkehr zwischen Firmenangehörigen, die nicht für die Öffentlichkeit oder Dritte bestimmt und damit nach Auffassung der Beschwerdeführer ebenfalls geheimhaltungsbedürftig sind.
vom 27.05.2002
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 27.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
vom 23.05.2002
Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
vom 22.05.2002
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Verfügungsurteile auf Unterlassung von Äußerungen.
vom 16.05.2002
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu und noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig und im Übrigen jedenfalls unbegründet.
vom 16.05.2002
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
vom 16.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, die ihm Rahmen eines Strafverfahrens erhoben worden sind, zu präventiv-polizeilichen Zwecken gespeichert werden dürfen.
siehe auch Pressemitteilung vom 20.06.2002
vom 16.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein Inkassounternehmer berechtigt ist, seine Kunden darüber zu beraten, ob und nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten und in welcher Höhe eine Forderung, die der Inkassounternehmer einziehen will, dem Kunden zusteht.
vom 15.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ohne richterliche Anordnung erfolgte Festnahme und Ingewahrsamnahme im Rahmen einer Abschiebung.
siehe auch Pressemitteilung vom 16.07.2002
vom 15.05.2002
vom 14.05.2002
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Entscheidungen zur Beschlagnahme eines Einziehungsgegenstands (Pkw) im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
vom 14.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 10.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die unwiderlegliche Einstufung der in § 1 Abs. 2 der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) genannten Hunde als gefährlich und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Sie richtet sich gegen die Zurückweisung der insoweit erhobenen Landesverfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin durch den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (vgl. NVwZ 2001, S. 1273). Mit ihrer beim Bundesverfassungsgericht eingelegten Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin, die Hunde der Rasse Staffordshire Bullterrier züchtet, die Verletzung von Art. 12 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG durch den Verfassungsgerichtshof.
vom 08.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verneinung eines Anspruchs auf Verzinsung des Geldausgleichs in einer Baulandsache.
vom 07.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Prozesskostenhilfeverfahren.
vom 02.05.2002
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.