Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 30.08.2002
1. Die Beschwerdeführerin, die Freie Demokratische Partei, erstrebt die Teilnahme ihres Vorsitzenden an der Fernsehsendung "TV-Duell der Kanzlerkandidaten", welche die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) am Abend des 8. September 2002 - zwei Wochen vor der auf den 22. September 2002 angesetzten Wahl zum 15. Deutschen Bundestag - auszustrahlen beabsichtigen. In dieser Sendung sollen der Bundeskanzler und der Ministerpräsident des Freistaates Bayern als von ihren Parteien für das Amt des Bundeskanzlers nominierte Kandidaten von zwei Moderatorinnen für die Dauer von 75 Minuten zu Themen des Wahlkampfes befragt werden. Ein Begehren der Beschwerdeführerin, ihrem Vorsitzenden ebenfalls die Teilnahme an der Sendung zu ermöglichen, wurde von den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks und des ZDF abgelehnt. Der hiergegen gerichtete Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb ohne Erfolg.
siehe auch Pressemitteilung vom 30.08.2002