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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 02.10.2003
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt haben, die Durchführung eines Tischgebets in einem kommunalen Kindergarten zu untersagen (vgl. VG Gießen, NJW 2003, S. 1265; Hessischer VGH, NJW 2003, S. 2846). Die Beschwerdeführer, ein diesen Kindergarten besuchendes, im September 1997 geborenes Kind und sein Vater, der eine atheistische Weltanschauung vertritt, sehen durch diese Entscheidungen ihre Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Sie machen geltend, dass es das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates verbiete, dass Angestellte eines kommunalen Kindergartens als Organisatoren und Veranstalter religiöser Betätigung auftreten.
siehe auch
Pressemitteilung vom 15.10.2003
vom 02.10.2003
Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer, Hochschulprofessoren, gegen die Zusammensetzung des Senats ihrer Universität.
vom 02.10.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren darstellt, wenn die Anklageschrift während ihrer Verlesung nicht übersetzt wird, sondern eine schriftliche Übersetzung zur Verfügung steht. Ferner wird eine unvollständige Beweisaufnahme gerügt.
vom 02.10.2003
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.