Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 10.03.2003
Der Antragsteller steht als Regierungsamtsrat der Besoldungsgruppe A 12 im Dienst des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales. Nachdem er sich ohne Erfolg auf eine Beförderungsstelle beworben hatte, nahm er vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem auf Freihaltung einer Beförderungsstelle gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt, weil die letztlich allein nach dem Beförderungsdienstalter getroffene Auswahlentscheidung gegen den Leistungsgrundsatz verstoße. Da alle 21 Bewerber unabhängig von ihrer tatsächlichen Leistung mit der Höchstnote dienstlich beurteilt worden seien, fehle es an der für die Bestenauslese erforderlichen Grundlage. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hob den erstinstanzlichen Beschluss auf, weil der Antragsteller die Rechtswidrigkeit der der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen nicht glaubhaft gemacht habe.
vom 10.03.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Einkommensermittlung im Wohngeldrecht im Jahr 1994 nach einer für die neuen Länder geltenden Regelung des Wohngeldsondergesetzes.
vom 10.03.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung eines Rentenanspruchs aus dem Beitrittsgebiet. Streitig ist insbesondere, nach welchen Vorschriften die Überleitung eines Rentenanspruchs vorzunehmen ist, der auf § 28 der Verordnung über die Freiwillige Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung - FZR-Verordnung - vom 17. November 1977 (GBl I Nr. 35, S. 395; im Folgenden: FZR-Verordnung 1977) beruht.