Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 11.06.2003
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden sind die Regelungen zur Tragung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter in der sozialen Pflegeversicherung.
siehe auch Pressemitteilung vom 27.06.2003
vom 11.06.2003
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen über seine Befugnis, in Deutschland mit einer französischen Fahrerlaubnis Auto zu fahren, nachdem ihm 1988 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war.
vom 11.06.2003
Die 1960 geborene Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Medizinstudium. Die Versagung wurde damit begründet, die Beschwerdeführerin habe ohne einen wichtigen Grund im Sinn von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG eine voran gegangene Umschulung zur Arbeitserzieherin 1989 abgebrochen. Die Beschwerdeführerin sieht sich in ihren Grundrechten aus Art. 6 und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Sie habe wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihren 1981 und 1983 geborenen Kindern das zum Abschluss der Umschulung notwendige Anerkennungspraktikum nicht absolvieren können. Sozialhilfe habe sie nicht in Anspruch nehmen wollen.
vom 11.06.2003
1. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die Revision des Beschwerdeführers zurückgewiesen wurde. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans "Weiterführung des Tagebaus Jänschwalde 1994 bis Auslauf" eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert hätte.
vom 11.06.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug.