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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.07.2003
Im Ausgangsverfahren wurde darüber gestritten, ob das Arbeitsverhältnis einer Verkäuferin gekündigt werden kann, wenn sie sich dazu entschließt, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 21.08.2003
vom 30.07.2003
Die beiden zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren betreffen die personelle und sachliche Reichweite des Beschlagnahmeverbots aus Art. 47 Satz 2 GG sowie die Zulässigkeit einer Durchsuchung und Beschlagnahme im Büro des Mitarbeiters eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
siehe auch
Pressemitteilung vom 30.07.2003
vom 30.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Witwenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz in Fällen, in denen einer der beiden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ohne Kinder Opfer einer Gewalttat geworden ist.
vom 29.07.2003
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
vom 29.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umfang der Sachaufklärungspflicht der Verwaltungsgerichte im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO; der Beschwerdeführer begehrt als abgelehnter Bewerber um eine Beförderungsstelle effektiven gerichtlichen Schutz seines Rechts auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Befähigung, Eignung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG.
vom 25.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Folgerungen, die von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu ziehen sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 14.08.2003
vom 25.07.2003
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar, mit der sie vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen werden soll. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt sie, die angegriffenen Entscheidungen außer Vollzug zu setzen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 25.07.2003
vom 17.07.2003
Die Beschwerdeführer - die Trägerin einer Gefäßklinik und ihr früherer Geschäftsführer - wenden sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, durch welche sie wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl I S. 3068), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2001 (BGBl I S. 3586 - im Folgenden: HWG), und gegen § 27 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 14. Januar 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2001 (im Folgenden: BO), zur Unterlassung einer im Internet geschalteten Werbung verurteilt worden sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.08.2003
vom 17.07.2003
Der isolierte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Bevorzugung eines heimischen Notarassessors bei einer Bewerbung um eine in Sachsen ausgeschriebene Notarstelle.
vom 17.07.2003
Die Normenkontrollverfahren betreffen die Frage, ob landesrechtliche Bestimmungen über Umlagen, die von Pflegeeinrichtungen und Heimen für alte Menschen erhoben werden, um die Erstattung der Kosten der Ausbildungsvergütungen von Schülern oder Auszubildenden in der Altenpflege zu finanzieren (Altenpflegeumlagen), mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den sich aus der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) ergebenden Anforderungen an die Erhebung und Bemessung nichtsteuerlicher Abgaben vereinbar sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 1.08.2003
vom 17.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung der Wohnung und des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers sowie die vorläufige Sicherstellung unter anderem von Datenträgern.
vom 16.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt für Äußerungen im Rahmen eines Mandats persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
vom 15.07.2003
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 50 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes, welche die Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien, die die Verkehrswege nutzen, vom Wegebaulastträger auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verlagert, sofern der Wegebaulastträger selbst als Lizenznehmer auf dem Telekommunikationsmarkt tätig oder mit einem Lizenznehmer im Sinne des § 37 Abs. 1 oder 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusammengeschlossen ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 15.07.2003
vom 09.07.2003
Gegenstand der Vorlagen ist die Frage, ob die Besoldung der beisitzenden Richter am Landgericht nach der Besoldungsgruppe R 1 gemäß der Bundesbesoldungsordnung R (Anlage III zum Bundesbesoldungsgesetz) angesichts der durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Neuregelung des § 348 ZPO (originärer Einzelrichter) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 29.07.2003
vom 04.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der Entschädigung in einem Verfahren der ergänzenden Bodenneuordnung nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182, 2215).
vom 03.07.2003
Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer, die gemeinsam eine Anwaltskanzlei betreiben, gegen die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgesprochene und vom Bundesgerichtshof in der angegriffenen Entscheidung bestätigte Verpflichtung zur Niederlegung von Mandaten, nachdem sie einen Rechtsanwalt angestellt haben, der zuvor bei einer anderen Kanzlei beschäftigt war, die in Bezug auf diese Mandate die Gegenseite vertritt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 23.07.2003
vom 03.07.2003
With the constitutional complaint, the applicants, who operate a law firm together, oppose the obligation handed down by the competent Bar and confirmed by the Federal Court of Justice in the impugned ruling to lay down mandates after having employed a lawyer who was previously employed by another firm representing the opposing side with regard to these mandates.
vom 02.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im Ordnungswidrigkeitenrecht.
vom 01.07.2003
Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen die Antragsteller, Universitätsprofessoren, Entscheidungen des ihres Erachtens rechtswidrig zusammengesetzten Senats ihrer Universität einstweilen unterbinden.
vom 01.07.2003
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>). Sie hat keine Aussicht auf Erfolg.