Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 20.08.2003
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die uneingeschränkte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden gemeinsamen 1996 und 1998 ehelich geborenen Kinder auf die Kindesmutter. Nachdem diese den Entschluss gefasst hatte, sich von dem Beschwerdeführer zu trennen und mit den beiden Kindern zu ihrer Mutter nach Paris zu ziehen, beantragte sie beim Amtsgericht Ravensburg die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder auf sich. Dem Bericht des Jugendamtes zufolge lehnten die - französisch sprechenden - Kinder einen Umzug nach Paris nicht ab, bevorzugten es aber, in Ravensburg zu bleiben. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt, schränkte aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter insoweit ein, als diese mit den Kindern nicht ohne Zustimmung des Beschwerdeführers aus dem Großraum Oberschwaben/Bodensee/Württembergisches Allgäu wegziehen dürfe. Auf ihre Beschwerde hob das Oberlandesgericht diese Begrenzung auf. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das das Familiengericht zu Recht und unangefochten auf die Mutter übertragen habe, brauche zum Wohle der Kinder nicht beschränkt zu werden.