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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 29.10.2004
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954), dessen wesentliche Bestandteile am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
vom 27.10.2004
Die beschwerdeführende Rechtsanwalts GmbH wendet sich gegen eine wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen einer Zeitungswerbung mit festen Gebührensätzen bei Erstberatungen.
vom 26.10.2004
Der Organstreit betrifft im Wesentlichen die durch das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002 (BGBl I S. 2268) mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in das Parteiengesetz - PartG - aufgenommene Regelung, wonach eine politische Partei, die bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl weniger als 0,5 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt hat, staatliche Zuschüsse zu den eingenommenen Beiträgen und Spenden nur dann erhält, wenn sie bei mindestens drei der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 v.H. oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 5,0 v.H. der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.10.2004
vom 26.10.2004
Die beschwerdeführende Steuerberatungsgesellschaft wendet sich gegen eine wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung auf Straßenbahnwagen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.11.2004
vom 26.10.2004
Die Beschwerdeführer, Fakultäten und Professoren zweier brandenburgischer Hochschulen, wenden sich unmittelbar gegen Vorschriften des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, durch die Organisationsstrukturen der Hochschulen des Landes Brandenburg verändert worden sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.11.2004 ,
press release of 26.11.2004
vom 26.10.2004
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Vereinbarkeit der Enteignungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 mit dem Völkerrecht und die Folgen einer möglichen Völkerrechtswidrigkeit für die verfassungsrechtlichen Bindungen der Bundesrepublik Deutschland.
siehe auch
Pressemitteilung vom 1.12.2004
vom 26.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers.
vom 26.10.2004
The constitutional complaints relate to the compatibility of the expropriations in the former Soviet occupation zone between 1945 and 1949 with public international law and the consequences of a potential contravention of public international law for the constitutional commitments of the Federal Republic of Germany.
vom 26.10.2004
The complainants – faculties and professors of two Brandenburg universities – directly object to provisions of the Brandenburg Higher Education Act which altered the organisational structures of the universities of the Land (state) Brandenburg.
vom 25.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde eines Zahnarztes richtet sich dagegen, dass seine von der Gebührenordnung für Zahnärzte abweichende Honorarvereinbarung mit einer Patientin für unwirksam erklärt wurde.
vom 22.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts. Der Beschwerdeführerin war von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für rechtsunwirksam, löste aber das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers gegen Zahlung einer Abfindung auf.
vom 22.10.2004
Die Beschwerdeführer sind Nervenärzte. Sie wehren sich dagegen, dass ihnen die Nr. 14 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für die ärztlichen Leistungen (EBM) in den Quartalen I/1998 bis III/2000 in zahlreichen Fällen gestrichen wurde.
vom 20.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten nach §§ 6, 8 der Verpackungsverordnung (so genanntes Dosenpfand).
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.11.2004
vom 20.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nichtzulassung eines Prozessbevollmächtigten in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
vom 19.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des effektiven Rechtsschutzes.
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.11.2004
vom 18.10.2004
1. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig.
vom 15.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es an der verfassungsprozessualen Beschwer fehlt. Aus der Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 1 StPO erwachsen dem Beschwerdeführer keine Rechtsnachteile. Der Beschwerdeführer steht weiter unter dem Schutz der Unschuldsvermutung. Die mit dem Fortbestehen eines Tatverdachts möglicherweise verbundenen faktischen Belastungen sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts <Vorprüfungsausschuss> vom 8. November 1983 - 2 BvR 1138/83 -, NStZ 1984, S. 228).
vom 14.10.2004
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer unter anderem die aus seiner Sicht mangelhafte Umsetzung des in seiner Sache ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Februar 2004 sowie die Missachtung von Völkerrecht durch das Oberlandesgericht Naumburg.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.10.2004
vom 14.10.2004
In his constitutional complaint, the complainant challenges inter alia what he regards as the unsatisfactory enforcement of the judgment of the European Court of Human Rights (ECHR) of 26 February 2004 pronounced in his case and the disregard of international law by the Naumburg Higher Regional Court.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.10.2004 ,
press release of 19.10.2004
vom 14.10.2004
Par son recours constitutionnel, le requérant conteste entre autres l´application, insuffisante selon lui, de la décision que la Cour européenne des Droits de l´Homme a rendu dans son cas le 26 février 2004. Il conteste également l´inobservation du droit international public par le tribunal régional supérieur de Naumburg.
vom 12.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes über das Vorschlagsrecht zur Wahl der Delegierten im Rahmen der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Unternehmen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.11.2004
vom 08.10.2004
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Baden-Württemberg. Er hat sich erfolglos auf eine ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle beworben. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die herangezogenen Kriterien für die Bewerberauswahl.
vom 06.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung deutschen Verjährungsrechts auf den Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II S. 685, 953) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2002 (BGBl II S. 1054).
vom 01.10.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze nach § 5 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 und 2 des bis 2001 geltenden Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft in der Neufassung vom 26. August 1986 (Schwerbehindertengesetz - SchwbG 1986, BGBl I S. 1421). Seit 2001 sind diese Regelungen in den §§ 71 ff. SGB IX enthalten.
siehe auch
Pressemitteilung vom 20.10.2004