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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 07.12.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Beschwerdeführer, die während des Zweiten Weltkrieges als Zwangsarbeiter für die I.G. Farbenindustrie AG hatten arbeiten müssen, abgewiesen wurde.
siehe auch
Pressemitteilung vom 4.01.2005
vom 07.12.2004
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen zu können. Die Zivilgerichte haben das in den Ausgangsverfahren verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2004 - IXa ZB 10 und 56/04 - JURIS). Die Beschwerdeführerin sieht darin unter anderem einen Verstoß gegen Art. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 sowie gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
vom 07.12.2004
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
vom 07.12.2004
Diese Entscheidung ist mit 7 zu 1 Stimmen ergangen.
vom 07.12.2004
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
vom 07.12.2004
The constitutional complaint is directed against the decisions by civil-law courts which dismissed the complainants’ actions for damages and damages for pain and suffering; the complainants had been forced to work for I.G. Farbenindustrie AG during the Second World War.