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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 25.02.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zum Schadensersatz und den Beschluss des Bundesgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision. Sie rügt die Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere durch die Anwendung der Vorschriften über die Zulassung von Revisionen.
vom 25.02.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2182 <2192>). Der Bundesgerichtshof hat im Ausgangsverfahren in dieser Vorschrift eine mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbare Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gesehen (Urteil vom 28. November 2003 - V ZR 129/03 -). Die Beschwerdeführer teilen diese Auffassung nicht. Mit der Verfassungsbeschwerde machen sie unter anderem geltend, § 9 GBBerG ermögliche Enteignungen und stehe mit dem Grundgesetz nicht in Einklang, weil er eine den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG entsprechende Entschädigungsregelung nicht enthalte.
vom 25.02.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die fiktive Zurechnung von Einkommen im Rahmen der Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts.
vom 25.02.2004
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde bildet die Frage, ob versorgungs- und beihilfeberechtigte Hinterbliebene eines Beamten (Beamten-Hinterbliebene), die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ohne Verstoß gegen das Grundgesetz in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden dürfen.
vom 25.02.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen Rechtsnormen des Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel (im Folgenden: Verfütterungsverbotsgesetz - VerfVerbG) vom 1. Dezember 2000 (BGBl I S. 1635), welche weit reichende Verbote über die Verfütterung und Verbringung von bestimmten Futtermitteln vorsehen.