Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
März 2004
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
10
1
2
4
5
6
7
11
8
9
10
11
12
13
14
12
15
16
17
18
19
20
21
13
22
23
24
25
26
27
28
14
29
30
31
 
 
 
 

 

vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG sowie gegen Vorschriften der Strafprozessordnung, mit denen die akustische Überwachung von Wohnungen zu Strafverfolgungszwecken ermöglicht wird.
siehe auch Pressemitteilung vom 3.03.2004
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung nach Italien zum Zwecke der Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils.
siehe auch Pressemitteilung vom 10.03.2004
vom 03.03.2004
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Befugnisse des Zollkriminalamts, Sendungen, die dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen, zu öffnen und einzusehen sowie die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen; außerdem betrifft es die Befugnis öffentlicher Stellen, die dabei erlangten personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
siehe auch Pressemitteilung vom 12.03.2004
vom 03.03.2004
Der 1952 geborene, als "Kalif von Köln" bekannte, türkische Beschwerdeführer hat den Richter Gerhardt wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Beschwerdeführer erstrebt im Ausgangsverfahren die Aufhebung des Widerrufs seiner Anerkennung als Asylberechtigter und die Aufhebung des Widerrufs der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Übergangsvorschriften der Agrarsozialreform 1995.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Krankenversicherungsrecht. Die Beschwerdeführerin wendet sich unmittelbar gegen Art. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG) vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4637). Danach wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die Versicherungsfreiheit von Arbeitern und Angestellten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V maßgeblich ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2003 angehoben. Während sie im Jahr 2002 in den alten Bundesländern bei jährlich 40.500 € lag, betrug sie im Jahr 2003 45.900 €. Dieser Ausgangswert ist für das Jahr 2004 auf 46.350 € festgesetzt (Verordnung vom 9. Dezember 2003, BGBl I S. 2497).
vom 03.03.2004
Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) konstituierte Ausschluss von Kindern, die in einer Familie mit einem Stiefelternteil leben, vom Bezug von Leistungen nach dem UVG mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verbot einer Versammlung. Ihr wesentlicher Gegenstand ist das von den Verwaltungsgerichten verneinte Rechtsschutzinteresse für die von dem Beschwerdeführer erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage.
siehe auch Pressemitteilung vom 13.05.2004