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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerden richten sich unmittelbar gegen Art. 13 Abs. 3 bis 6 GG sowie gegen Vorschriften der Strafprozessordnung, mit denen die akustische Überwachung von Wohnungen zu Strafverfolgungszwecken ermöglicht wird.
siehe auch
Pressemitteilung vom 3.03.2004
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung nach Italien zum Zwecke der Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils.
siehe auch
Pressemitteilung vom 10.03.2004
vom 03.03.2004
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Befugnisse des Zollkriminalamts, Sendungen, die dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen, zu öffnen und einzusehen sowie die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen; außerdem betrifft es die Befugnis öffentlicher Stellen, die dabei erlangten personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
siehe auch
Pressemitteilung vom 12.03.2004
vom 03.03.2004
Der 1952 geborene, als "Kalif von Köln" bekannte, türkische Beschwerdeführer hat den Richter Gerhardt wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Beschwerdeführer erstrebt im Ausgangsverfahren die Aufhebung des Widerrufs seiner Anerkennung als Asylberechtigter und die Aufhebung des Widerrufs der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Übergangsvorschriften der Agrarsozialreform 1995.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Krankenversicherungsrecht. Die Beschwerdeführerin wendet sich unmittelbar gegen Art. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz - BSSichG) vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4637). Danach wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die Versicherungsfreiheit von Arbeitern und Angestellten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V maßgeblich ist, mit Wirkung vom 1. Januar 2003 angehoben. Während sie im Jahr 2002 in den alten Bundesländern bei jährlich 40.500 € lag, betrug sie im Jahr 2003 45.900 €. Dieser Ausgangswert ist für das Jahr 2004 auf 46.350 € festgesetzt (Verordnung vom 9. Dezember 2003, BGBl I S. 2497).
vom 03.03.2004
Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) konstituierte Ausschluss von Kindern, die in einer Familie mit einem Stiefelternteil leben, vom Bezug von Leistungen nach dem UVG mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist.
vom 03.03.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verbot einer Versammlung. Ihr wesentlicher Gegenstand ist das von den Verwaltungsgerichten verneinte Rechtsschutzinteresse für die von dem Beschwerdeführer erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.05.2004