Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 08.04.2004
1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer ist weißrussischer Staatsangehöriger. Am 24. November 2003 wurde er auf der Grundlage eines Auslieferungsersuchens der Staatsanwaltschaft der Republik Weißrussland vom 8. Oktober 2003 vorläufig festgenommen. Dem Auslieferungsersuchen liegt ein Haftbefehl des Staatsanwalts der Stadt Minsk vom 21. Februar 2000 zu Grunde. Hiernach soll der Beschwerdeführer im September 1994 als Gesellschafter eines Kleinunternehmens durch Täuschung dessen Direktor zur Aufnahme eines Kredits in Höhe von 124.000 US-Dollar veranlasst und sich das Geld rechtswidrig zugeeignet haben. In einer "Anordnung der Erhebung der Beschuldigung" vom 25. Juni 2003 heißt es, der Beschwerdeführer habe die Kreditsumme in Höhe von 123.660 US-Dollar auf ein Devisenkonto einer Handelsagentur bei der Hypo-Vereinsbank AG, Filiale Riesa, überwiesen und das Geld für eigene Zwecke verbraucht.
vom 08.04.2004
1. a) Der Beschwerdeführer ist bulgarischer Staatsangehöriger. Er wurde am 11. Oktober 2003 festgenommen. Der Festnahme liegt ein Auslieferungsersuchen des Justizministeriums der Republik Bulgarien vom 17. Oktober 2003 zu Grunde, mit dem seine Überstellung zum Zweck der Strafvollstreckung beantragt wurde. Der Beschwerdeführer ist mit Urteil des Appellationsgerichts Burgas vom 11. September 2001 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.
vom 08.04.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls, obwohl dem Beschwerdeführer nicht die Möglichkeit gelassen worden sei, sich selbst zu stellen.
siehe auch Pressemitteilung vom 4.05.2004
vom 08.04.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an den Inhalt und die richterliche Kontrolle eines strafprozessualen Durchsuchungsbeschlusses.
vom 08.04.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtung eines erheblichen Beweisantritts.