Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
Mai 2004
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
18
 
 
 
 
 
1
2
19
4
5
6
7
8
9
20
10
11
12
13
14
15
16
21
17
18
19
20
21
22
23
22
24
25
26
27
28
29
30
23
31
 
 
 
 
 
 

 

vom 03.05.2004
1. Vor der 19. Großen Strafkammer ist ein Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin und drei weitere Angeklagte unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen und wegen Geldwäsche in drei Fällen anhängig. Der geständigen und auf freiem Fuß befindlichen Beschwerdeführerin werden die Beteiligung an einer Betäubungsmitteltat und drei Vergehen der Geldwäsche zur Last gelegt. Die Mitangeklagten haben von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und befinden sich seit 24. Oktober 2003 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführerin zunächst getrennt geführt, die Verfahren bei Abschluss des Ermittlungsverfahrens aber wegen Sachzusammenhangs verbunden und einheitlich Anklage zum Landgericht Hamburg erhoben.
vom 03.05.2004
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
vom 03.05.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen nach § 850 b Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).
vom 03.05.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Vereinbarkeit der Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.