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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 04.08.2004
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem die Antragstellerin die vorläufige Aussetzung des In-Kraft-Tretens der besonderen Etikettierungspflicht für alkoholhaltige Süßgetränke (so genannte Alkopops) sowie des weiteren Vollzugs der Sondersteuer für Alkopops, beide eingeführt durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums vom 23. Juli 2004 (BGBl I S. 1857), begehrt, ist unzulässig. Er genügt nicht den Anforderungen, die an die Begründung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen sind (§ 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.08.2004
vom 04.08.2004
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Überleitung von Rentenanwartschaften aus dem Beitrittsgebiet. Es geht um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Diplom-Chemikerin in der Deutschen Demokratischen Republik als Zeit der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem anzuerkennen ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 20.08.2004
vom 04.08.2004
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Arzneimitteln der Anthroposophie auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190).
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.08.2004
vom 04.08.2004
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Arzneimitteln der Homöopathie auf Grund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190).
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.08.2004
vom 04.08.2004
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die richterliche Überprüfung der Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers in einem Insolvenzverfahren (§ 77 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung <InsO>; § 18 Abs. 3 Satz 2 des Rechtspflegergesetzes <RPflG>).