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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.09.2004
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche die Beschwerdeführerin verhindern will, dass aus dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem Rechtsstreit nach dem Vermögensgesetz (VermG) ergangen ist, Nachteile für sie entstehen.
vom 29.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Prozesskostenhilfeverfahren.
vom 27.09.2004
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft das mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) ab dem 1. Januar 2005 eingeführte Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit der darin vorgesehenen Grundsicherung für Arbeitsuchende.
vom 21.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG). Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>).
vom 15.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wirksamkeit der Unterwerfung der Beschwerdeführer unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
vom 10.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts, in denen dieses in einem Streit über die Berechtigung von Abmahnungen die Rechtmäßigkeit von Streikmaßnahmen gegen einen Außenseiter-Arbeitgeber angenommen hat.
vom 08.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung des Merkmals "Einsehbarkeit des Ladengeschäfts" in § 3 Abs. 1 Nr. 3 des bis zum 31. März 2003 gültigen Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
vom 02.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Datenerhebung für die ab dem Jahre 2005 vorgesehenen Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl I S. 2014).
vom 02.09.2004
Zur Frage, inwieweit Gebühren, die bei der Rücknahme eines Baugenehmigungsantrags anfallen, unabhängig von den Kosten der Amtshandlung erhoben werden dürfen
vom 02.09.2004
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine baurechtliche Beseitigungsanordnung.