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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 28.01.2005
Die Beschwerdeführerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Ordnungsverfügung, mit der ihr aufgegeben wurde, eine vorangegangene Ordnungsverfügung zu beachten und die Fortführung eines Heimbetriebs zu unterlassen.
vom 26.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Urheberrecht.
vom 26.01.2005
Die Antragstellerinnen wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen das Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) vom 8. August 2002 (BGBl I S. 3138).
siehe auch
Pressemitteilung vom 26.01.2005
vom 26.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen verwaltungsgerichtlichen Beweisbeschluss in einer Asylsache.
vom 25.01.2005
Die Beschwerdeführerin, eine amtsangehörige Gemeinde in Brandenburg, wendet sich gegen die Verpflichtung, Gewerbesteuer zu erheben.
siehe auch
Pressemitteilung vom 15.02.2005
vom 25.01.2005
Die Verfassungsbeschwerden werfen vor allem die Frage auf, welche Grenzen der Auslegung des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (Zulässigkeitsanforderungen gegenüber revisionsrechtlichen Verfahrensrügen im Strafverfahren) von Verfassungs wegen gesetzt sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 25.05.2005
vom 24.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Errichtung einer Parabolantenne durch Mieter einer Wohnung.
vom 24.01.2005
1. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau erwarben 1997 von dem Beklagten des Ausgangsverfahrens (künftig: Beklagter) ein Hausgrundstück. Nachdem dort im Jahr 2001 Feuchtigkeitsschäden im Keller auftraten, begehrte der Beschwerdeführer aus eigenem und abgetretenem Recht seiner Ehefrau von dem Beklagten Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung.
vom 21.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und hat daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <24ff.>).
vom 14.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die weitere Unterbringung des Beschwerdeführers im geschlossenen Maßregelvollzug.
siehe auch
Pressemitteilung vom 10.02.2005
vom 14.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafprozessuale Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Geldwäsche durch Annahme von Verteidigerhonorar.
siehe auch
Pressemitteilung vom 18.02.2005
vom 11.01.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft mittelbar die Frage, ob § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 22a Satz 2 Buchstabe a EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2049 <2066, 2070>) verfassungsmäßig ist, insbesondere, ob für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienleistungsausgleich deren eigene Einkünfte um Sozialversicherungsbeiträge zu mindern sind.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.05.2005