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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 29.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls trotz ungewissen Verfahrensfortgangs.
siehe auch
Pressemitteilung vom 8.12.2005
vom 29.11.2005
Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der leibliche Vater eines nichtehelich geborenen Kindes gegen dessen Adoption durch den Ehemann der Kindesmutter. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich mittelbar gegen § 1748 Abs. 4 BGB, soweit danach die Einwilligung eines zu keinem Zeitpunkt sorgeberechtigt gewesenen Vaters des nichtehelich geborenen Kindes unter leichteren Voraussetzungen ersetzt werden kann, als dies bei den übrigen Vätern der Fall ist.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.12.2005
vom 29.11.2005
In the constitutional complaint, the natural father of a child born illegitimate challenges the adoption of that child by the husband of the child’s mother. The constitutional complaint is directed indirectly against § 1748.4 of the Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), to the extent that it provides that the consent of a father of an illegitimate child, where the father has at no time had custody, may be substituted subject to less rigorous requirements than is the case for other fathers.
vom 28.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Eignungsprüfung zur Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt.
vom 24.11.2005
Der Beschwerdeführer, ein dänischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Auslieferung von Spanien an Deutschland.
vom 23.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwerfung einer die Haftraumbedingungen betreffenden Rechtsbeschwerde nach § 116 StVollzG als unzulässig mangels fortbestehenden Rechtsschutzinteresses.
siehe auch
Pressemitteilung vom 14.12.2005
vom 22.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung der Beschwerdeführerin, einer vietnamesischen Staatsangehörigen, an die Sozialistische Republik Vietnam. Zwischen Vietnam und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. Nach Angaben der Beschwerdeführerin und des Bundesministeriums der Justiz wäre dies die erste Auslieferung nach Vietnam.
siehe auch
Pressemitteilung vom 7.12.2005
vom 22.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.
vom 22.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen.
vom 13.11.2005
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) sowie die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Überprüfungsverfahren gemäß § 67 d Abs. 2, § 67 e StGB, § 463 Abs. 3 und § 454 StPO.
vom 09.11.2005
Rücknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
siehe auch
Pressemitteilung vom 11.11.2005