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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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vom 21.04.2005
Der Beschwerdeführer ist Vater des am 19. April 1991 geborenen J. und des am 30. November 1994 geborenen P., der aus der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der nunmehr knapp vierzigjährigen Kindesmutter hervorgegangen ist. J. ist nicht das leibliche Kind des Beschwerdeführers, es wurde von ihm adoptiert. Seit der Trennung der Kindeseltern Ende Mai 1997 leben die Kinder im Wesentlichen bei der Kindesmutter. Der nunmehr neunundsechzigjährige Beschwerdeführer ging im Jahr 1998 in Altersruhestand und heiratete nach Abschluss des Ausgangsverfahrens im Jahr 2003 eine andere Frau. Aus der Beziehung des Beschwerdeführers mit dieser Frau ging während des Ausgangsverfahrens noch vorehelich eine Tochter hervor.
vom 21.04.2005
Der Beschwerdeführer ist Vater des 1991 geborenen J. und des 1994 geborenen P., der aus der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der nunmehr knapp vierzigjährigen Kindesmutter hervorgegangen ist. J. ist nicht das leibliche Kind des Beschwerdeführers, es wurde von ihm adoptiert. Seit der Trennung der Kindeseltern Ende Mai 1997 leben die Kinder im Wesentlichen bei der Kindesmutter. Der nunmehr neunundsechzigjährige Beschwerdeführer heiratete nach Abschluss des Ausgangsverfahrens eine andere Frau. Aus der Beziehung des Beschwerdeführers mit dieser Frau ging während des Ausgangsverfahrens noch vorehelich eine Tochter hervor.