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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 27.01.2006
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich abgefasst.
vom 26.01.2006
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.01.2006
vom 26.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, denn die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
vom 24.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz betreffen die Mitteilung einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat, die aus dem Strafregister wegen Fristablaufs schon getilgt war.
vom 23.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG im Falle eines ausgewiesenen, mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes.
vom 20.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie unzulässig ist. Sie wurde nicht innerhalb der am 27. Dezember 2005 abgelaufenen Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG eingelegt.
vom 19.01.2006
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
vom 19.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe.
vom 19.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht der Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers; denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 19.01.2006
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Begründungserfordernis der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, denn die allein gerügte Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG garantierten wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutzes ist nicht substantiiert dargelegt.
vom 18.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Fragen, ob Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG oder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein Verbot übermäßiger Besteuerung begründen und ob für die Einkommen- und Gewerbesteuer der so genannte Halbteilungsgrundsatz, den der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121 <138> - Vermögensteuer -) formuliert hat, eine Belastungsobergrenze setzt.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.03.2006
vom 18.01.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der das Oberlandesgericht namentlich eine amtsgerichtliche Umgangsregelung zu seinen Lasten eingeschränkt hat.
vom 18.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rüge der Verletzung der Berufsausübungsfreiheit durch die Zurückweisung eines Beratungshilfeantrags.
vom 18.01.2006
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 18.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>; 96, 245 <250>).
vom 17.01.2006
Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50). Dies ist vorliegend der Fall.
vom 17.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer rechtsfehlerhaft bei ihm eingelegten Rechtsmittelschrift.
vom 17.01.2006
Die Verfassungsbeschwerden betreffen zum einen die Frage, ob der Bundesverordnungsgeber in einer Rechtsverordnung die Einwohner verschiedener Länder bei der Gewährung landwirtschaftlicher Ausgleichszahlungen unterschiedlich behandeln darf, und zum anderen die Frage, wie der Einzelne Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung erlangen kann.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.06.2006
vom 12.01.2006
Die Richtervorlage betrifft die Frage, ob Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (im Folgenden: EGBGB) mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist, soweit die Regelung Gebäudeeigentümer betrifft, die nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines ihnen verliehenen unentgeltlichen Nutzungsrechts ein volkseigenes Grundstück bebaut haben, das heute der öffentlichen Hand gehört.
vom 12.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Abzug von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 1999 und 2000.
vom 10.01.2006
Der Antrag ist darauf gerichtet, § 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland in Verbindung mit den diesen betreffenden Zustimmungsgesetzen der Länder sowie der in einigen Ländern erlassenen Ausführungsgesetze bis zur Entscheidung über die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde außer Vollzug zu setzen.
vom 09.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 24.01.2006
vom 09.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rentenrechtliche Bewertung von Ersatzzeiten wegen Ableistung eines militärischen Dienstes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI).
vom 09.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche Entscheidungen.
vom 05.01.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>); sie ist unbegründet.
vom 02.01.2006
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die zivilrechtliche Nachhaftung eines Verlegers nach Veräußerung seines Verlages.