Entscheidungen

Copyright © 2013 BVerfG

Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

2013 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2012 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2011 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2010 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2009 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2008 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2007 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2006 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2005 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2004 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2003 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2002 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2001 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
2000 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1999 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
1998 Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.
März 2006
KW
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
09
 
 
1
2
3
4
5
10
6
7
8
9
10
11
12
11
13
14
15
16
17
18
19
12
20
21
22
23
24
25
26
13
27
28
29
30
 
 

 

vom 31.03.2006
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil und zwei Beschlüsse eines Landesarbeitsgerichts. Im Ausgangsverfahren ging es um eine gegen die Beschwerdeführerin gerichtete Drittschuldnerklage.
vom 31.03.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende.
vom 31.03.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende.
vom 31.03.2006
Der Beschwerdeführer beantragte bei der Stadt S. im November 2003, ihm die gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten zu erteilen. Nach einem Hinweis der Stadt, dass die Tätigkeiten einer gewerberechtlichen Ausübung wegen des in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopols nicht zugänglich seien, erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht Klage auf Feststellung der Erlaubnisfreiheit, hilfsweise auf Verpflichtung zur Erteilung einer Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln gewerblicher Sportwetten. Zudem stellte er nach § 123 VwGO einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Dies lehnte das Verwaltungsgericht wegen Fehlens eines Anordnungsanspruchs ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit dem angegriffenen Beschluss zurück. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mangele es sowohl am Vorliegen eines Anordnungsanspruchs als auch einen Anordnungsgrundes. Der Beschwerdeführer habe insbesondere auch keinen aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf Erlaubniserteilung oder vorläufige Duldung.