Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 08.03.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren gegen ein standgerichtliches Urteil aus dem Jahre 1944.
siehe auch Pressemitteilung vom 31.03.2006
vom 08.03.2006
1. Bei dem Beschwerdeführer wurde an einem Freitag gegen 17.15 Uhr anlässlich einer Verkehrskontrolle ein THC-Test mit positivem Ergebnis durchgeführt. Bei seiner Befragung gab er an, eine kleine Menge Cannabis in seiner Wohnung aufzubewahren. Der Staatsanwalt ordnete zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt nach 18.00 Uhr fernmündlich eine Wohnungsdurchsuchung an, ohne zuvor den Versuch unternommen zu haben, einen Ermittlungsrichter einzuschalten. Bei der zwischen 19.30 Uhr und 20.30 Uhr vollzogenen Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers stellte die Polizei 0,5 Gramm Haschisch sicher. Am darauf folgenden Tage vermerkte der die Strafanzeige bearbeitende Polizeibeamte in der Ermittlungsakte: