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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 18.04.2006
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04 - (NJW 2006, S. 220). Darin hat dieser entschieden, dass sich der Wegfall des ursprünglich gegebenen Kündigungsgrundes des Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) nach einer auf diesen Kündigungsgrund gestützten Wohnraumkündigung auf den Räumungsanspruch des Vermieters nur nachteilig auswirkt, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; nur dann sei der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
vom 18.04.2006
Die Vorlage betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Optionsgeschäften und von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren nach § 22 Nr. 3 Satz 1 bzw. nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG), jeweils in der für den Veranlagungszeitraum 1996 maßgeblichen Fassung, nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - (BVerfGE 110, 94) die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG in ihrer für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt hat, soweit sie Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft.
vom 18.04.2006
Die Verfassungsbeschwerde ist gegen eine amtsgerichtliche Kostenentscheidung gerichtet.
vom 18.04.2006
Die Vorlage betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) in der für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 1996 maßgeblichen Fassung, nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - (BVerfGE 110, 94) diese Vorschrift in ihrer für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt hat, soweit sie Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft.