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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 21.06.2006
Zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer für selbst genutztes Wohneigentum
2 BvL 3/06, 2 BvL 4/06, 2 BvL 6/06, 2 BvL 10/06, 2 BvL 11/06, 2 BvL 12/06, 2 BvL 16/06, 2 BvL 18/06, 2 BvL 24/06, 2 BvL 25/06, 2 BvL 27/06, 2 BvL 32/06, 2 BvL 36/06, 2 BvL 39/06, 2 BvL 41/06, 2 BvL 46/06, 2 BvL 5/06, 2 BvL 9/06, 2 BvL 13/06, 2 BvL 14/06, 2 BvL 15/06, 2 BvL 19/06, 2 BvL 21/06, 2 BvL 22/06, 2 BvL 23/06, 2 BvL 29/06, 2 BvL 30/06, 2 BvL 31/06, 2 BvL 33/06, 2 BvL 34/06, 2 BvL 35/06, 2 BvL 37/06, 2 BvL 38/06, 2 BvL 42/06, 2 BvL 44/06, 2 BvL 48/06, 2 BvL 50/06, 2 BvL 17/06, 2 BvL 20/06, 2 BvL 26/06, 2 BvL 28/06, 2 BvL 40/06, 2 BvL 47/06, 2 BvL 45/06, 2 BvL 43/06
vom 21.06.2006
Im Mittelpunkt der Vorlage steht die Frage, ob die im Zuge einer Organisationsmaßnahme erfolgte Zusammenlegung von Hauptzollämtern einen Eingriff in die Gewährleistung des gesetzlichen Richters bedeutet.
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.07.2006
vom 21.06.2006
Das Verfahren betrifft die Frage, ob die von 1994 bis 2000 geltende Kappung des Einkommensteuertarifs (§ 32c EStG) bei dort näher bestimmten gewerblichen Einkünften mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar war.
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.07.2006
vom 21.06.2006
Das Landgericht verurteilte die Beschwerdeführer wegen gemeinschaftlichen Mordes am 16. Dezember 1997 zu lebenslangen Freiheitsstrafen.
vom 21.06.2006
Der Beschluss ergeht als Teilentscheidung nach § 25 Abs. 3 BVerfGG. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang nicht zur Entscheidung an, da Annahmegründe im Sinne des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht gegeben sind. Die in der Verfassungsbeschwerde insoweit erhobenen Rügen sind unzulässig, da die Beschwerdeführer nicht in einer den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG genügenden Weise dargelegt haben, dass bei ihnen der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist.
vom 21.06.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit.
vom 21.06.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die in einem disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahren durchgeführte Durchsuchung seiner Wohnung.