Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 22.06.2006
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde und ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Baumaßnahmen, die der Erweiterung der Landebahn des Flughafens Hamburg-Finkenwerder dienen.
vom 22.06.2006
Der Beschwerdeführer, ein Richter am Landgericht, rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde die Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit durch eine Überbeurteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dieser konnte die Eignung für das angestrebte Amt eines Richters am Oberlandesgericht nicht feststellen, weil der Beschwerdeführer beim Oberlandesgericht nicht erprobt worden sei. Eine solche Erprobung ist nach der Allgemeinverfügung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (AV) vom 19. Januar 1972 (2010-I B. 61, JMBl NW S. 37) vorgeschrieben. Widerspruch und Klage des Beschwerdeführers hiergegen blieben ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof wies eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision mit Urteil vom 16. März 2005 zurück. Die persönliche Unabhängigkeit werde nicht beeinträchtigt, da die Abordnung der Zustimmung des Richters bedürfe. Ob die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Ausnahmen vom Erfordernis der Erprobung in Härtefällen zuließen, unterliege der den Verwaltungsgerichten obliegenden allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle.
vom 22.06.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung der Einstellung des Beschwerdeführers durch das Europäische Patentamt.