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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 30.08.2006
Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener. Seine Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe.
vom 24.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht der Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführerin; denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg.
vom 23.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB).
siehe auch
Pressemitteilung vom 5.09.2006
vom 22.08.2006
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die die Beschwerdeführerin zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild an die Rechtsnachfolgerin der Erbin der Verstorbenen verurteilt wurde.
siehe auch
Pressemitteilung vom 27.09.2006
vom 22.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standorts von Mobiltelefonen durch den so genannten "IMSI-Catcher" (§ 100 i StPO).
siehe auch
Pressemitteilung vom 13.10.2006
vom 22.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde hat Fragen des Datenschutzes im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen sozialgerichtliche Entscheidungen, mit denen aufgrund der Verwertung eines Sektionsbefundes als Beweismittel eine Klage auf Hinterbliebenenleistungen abgewiesen wurde.
vom 21.08.2006
Die Beschwerdeverfahren betreffen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Bildberichterstattung über Privatpersonen ohne hervorgehobene Prominenz im Hinblick auf die Beurteilung zukunftsgerichteter Unterlassungsansprüche.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.09.2006
vom 21.08.2006
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem die Benutzung einer Internet-Domain wegen Namensanmaßung (§ 12 BGB) untersagt wurde.
vom 15.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet.
vom 15.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <24 ff.>); sie ist unbegründet.
vom 14.08.2006
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft den versammlungsbehördlich angeordneten Sofortvollzug eines Bescheids, mit dem eine für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Versammlung unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" verboten worden ist. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs unter eingehender Darstellung des Sachverhalts durch den angegriffenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 14.08.2006
vom 14.08.2006
Die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. Nach dieser Vorschrift kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
vom 14.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in einem Verfahren gegen die Erhebung einer Langzeitstudiengebühr.
vom 10.08.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis und das - infolge seiner Weigerung - angeordnete Erlöschen seiner Versorgungsbezüge.
siehe auch
Pressemitteilung vom 6.09.2006
vom 10.08.2006
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Februar 1994 geborenen Sohnes und wendet sich gegen die Entziehung der ihr für dieses Kind zustehenden alleinigen elterlichen Sorge.
vom 10.08.2006
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Klageerzwingungsverfahren.
vom 09.08.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Aberkennung seines Ruhegehalts.
vom 02.08.2006
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Verfügung, mit der ihr der Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten untersagt wird.
vom 01.08.2006
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung seines Eilantrags in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit.